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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat nichts mit Sexualität, nichts mit Flirt, nichts mit Erotik und auch nichts mit einer beiderseitig gewollten Beziehung zu tun. Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Mainz macht deutlich: Betroffene
haben Rechte – und sie haben Anlaufstellen.

Sexuelle Belästigung ist keine Bagatelle

Finger, der auf eine rote Taste einer Tastatur zeigt, die "STOP Sexuelle Belästigung" lautet.

Sexuelle Belästigung ist vielmehr eine Form sexualisierter Gewalt, die sich in den allermeisten Fällen gegen Frauen richtet und in den allermeisten Fällen von Männern ausgeübt wird. Auch queere Menschen sind häufig
Ziel solcher Übergriffe. Wer belästigt, missachtet die Grenzen einer anderen Person und übt so Macht über sie aus.

Oberbürgermeister Nino Haase unterstreicht: "Sexuelle Belästigung hat in unserer Stadtverwaltung keinen Platz. Null Toleranz heißt: Wir schauen nicht weg, wir verharmlosen nicht und wir stellen uns klar an die Seite der Betroffenen."

Wenn Sie sich belästigt fühlen, ist Ihr Gefühl der Maßstab, nicht die Meinung anderer. Je nach Schwere des Vorfalls können Konsequenzen von einer Abmahnung bis zur Kündigung reichen. Bei Belästigung durch Externe kann auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

Beratung in Mainz

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