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"Nur berührt, nicht geschüttelt"
Wirtschaftsbetrieb Mainz prüft ab dem 13. April 2026 wieder Grabsteine auf ihre Standfestigkeit
Pflicht: Die alljährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine.
Ab Montag, den 13.04.2026 werden auf den städtischen Friedhöfen alle Grabmale und Einfassungen durch Bedienstete des Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Betriebszweig Bestattungen auf ihre Standfestigkeit überprüft.
Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher, der Nutzungsberechtigten sowie des Personals.
Die Verwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahmen und weist zugleich darauf hin, dass alle Nutzungsberechtigten gleichermaßen für die Standsicherheit der Grabmale und Einfassungen verantwortlich und im Schadensfall haftbar sind.
Fragen und Hintergründe
Ein Mann, der offenbar versucht, einen x-beliebigen Grabstein einfach so beiseite zu schieben. Ein zweiter, der daneben steht und aufschreibt, ob sein Kollege damit Erfolg hat oder nicht.
Zugegeben: Wenn unsere Mitarbeiter prüfen, ob die Grabsteine auf den städtischen Friedhöfen noch stabil auf ihren Fundamenten stehen, dann kann das für den ein oder anderen Besucher schon ein wenig kurios aussehen. Mit ein Grund, warum bei diesem Thema Fragen und Missverständnisse beinahe vorprogrammiert sind. Fragen und Missverständnisse, die sich zum Glück aber schnell und einfach aus der Welt schaffen lassen.
Das Ganze ist doch nutzlos, reine Schikane!
Nein! Die Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie dient vor allem der Sicherheit ALLER Friedhofsbesucher. Ein über 200 Kilogramm schwerer und nicht mehr standfester Grabstein und ein Kleinkind, dass direkt daneben spielt, sind ein Horrorszenario, das sich wohl niemand wirklich vorstellen will.
Wie kann solch ein Stein eigentlich ins Wanken geraten?
Vor allem durch Witterungs- und Umwelteinflüsse. So können Regen und Schnee für verrostete Metallverbindungen und Verdübelungen sorgen, Frost für Risse und Sprünge in den Standfugen. Weil der Winter damit die größte „Schadensquelle“ ist, findet die Prüfung auch stets nach der Frostperiode statt.
Mit der Standfestigkeitsprüfung wird doch lediglich die Firmenkasse gefüllt!
Im Gegenteil. Die Prüfung kostet den Wirtschaftsbetrieb Geld. Von den prüfenden Mitarbeitern bis hin zum Porto für die Briefe, mit denen die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen der bemängelten Grabsteine benachrichtigt werden – all das muss bezahlt werden.
Und was ist mit einer nötig gewordenen Reparatur?
Auch davon hat der Wirtschaftsbetrieb nichts. Das ist Sache eines Fachbetriebs, in der Regel eines Steinmetzes.
Das Gerüttel der Prüfer sorgt doch erst dafür, dass die Grabsteine lose werden!
Von Gerüttel kann keine Rede sein. Jeder Grabstein wird genau zweimal gleichmäßig belastet. Zuerst wird er nach vorne gedrückt, dann nach hinten gezogen. Eine durchaus realistische Belastung, wie z. B. bei einem Spaziergänger, der ins Stolpern gerät und sich abstützen muss.
Wie genau ist diese Prüfung eigentlich?
Rund 30 Kilogramm – Dieser Belastung muss ein Grabstein standhalten, ohne nachzugeben. So will es der Gesetzgeber und daraufhin werden die Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebs auch „geschult“.
Von exakt kann dabei aber nicht die Rede sein!
Ein Test auf das Gramm genau ist auf diese Art und Weise natürlich nicht möglich. Wer das Urteil unserer Mitarbeiter anzweifelt, sollte sich einfach bei uns melden. Die meisten Missverständnisse lassen sich erfahrungsgemäß bei einem Termin vor Ort beseitigen.
Wie erfährt man eigentlich, ob ein Grabstein Mängel aufweist?
Der Grabstein wird mit einem gut sichtbaren, farbigen Aufkleber versehen. Darauf steht, dass der Stein Mängel aufweist und deshalb fachgerecht befestigt werden muss. Gleichzeitig wird der Nutzungsberechtigte bzw. Angehörige angeschrieben.
Super! Und in der Zwischenzeit fällt das gute Stück einfach um!
Nein! Denn sollte sollte tatsächlich die Gefahr bestehen, dass ein Grabstein umstürzen könnte, wird er entweder entsprechend gesichert oder – wenn selbst das nicht ausreicht – vorsichtig von einem Fachbetrieb umgelegt.
Und wie geht es danach weiter?
Sollte der Nutzungsberechtigte bzw. Angehörige des jeweiligen Grabes nicht reagieren, kann der Wirtschaftsbetrieb als Eigentümer der städtischen Friedhöfe den Schaden von einem unabhängigen Fachbetrieb (in der Regel ein Steinmetz) beheben lassen. Wobei die Rechnung an den Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen der Grabstätte geht. Im Extremfall kann das Grab sogar geräumt werden.