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Staßenbahn in Mainz (Bild: Volker Öhl)
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Elektromobilität

Hätten Sie es gewusst? Die Stadt Mainz ist seit 1904 elektrisch mobil... durch die Straßenbahn. Hier finden Sie weitere Hinweise, wie Sie in Mainz elektrisch mobil sein können.

Elektro-Ladestationen in Mainz

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fahren und Abstellen

Darf ich mit einem E-Kennzeichen in Mainz kostenlos parken?

Nein. Nach über sieben Jahren lief zum 01.09.2024 das Privileg aus, Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im öffentlichen Raum bis zur Höchstparkdauer kostenfrei zu parken. Die Maßnahme war für einen begrenzten Zeitraum gedacht, um den Hochlauf für E-Fahrzeuge zu erleichtern. 2017 wurde dieses Privileg eingeführt und 2022 noch einmal um 2 Jahre per Stadtrat verlängert. Parkende E-Fahrzeuge benötigen seit dem 01.09.2024 wieder einen Parkschein. E-Fahrzeuge, die an einer öffentliche E-Ladestationen laden, müssen dort allerdings weiterhin keine Parkgebühr entrichten.

Wie kann ich ein Kennzeichen für ein Elektrofahrzeug (E-Kennzeichen) beantragen?

Ein Kennzeichen für ein Elektrofahrzeug (E-Kennzeichen) können Sie bei der KFZ-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link:

Darf ich mit meinem Elektrofahrzeug die Busspur oder die Fußgängerzone nutzen?

Das Befahren einer Busspur oder der Fußgängerzone mit einem Elektrofahrzeug ist in Mainz nicht erlaubt!

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gibt Kommunen prinzipiell die Möglichkeit, Busspuren für Elektrofahrzeuge freizugeben. Diese werden dann mit dem Zusatzzeichen „Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei“ (Zeichen 1024-20) gekennzeichnet. In Mainz findet diese Regelung, ähnlich wie in fast allen anderen deutschen Städten, allerdings keine Anwendung. Die Busspuren dienen der Bevorrechtigung des ÖPNV und sollen gerade zu den Stoßzeiten einen möglichst reibungslosen Betrieb mit geringen Zeitverlusten ermöglichen. Die Nutzung der Busspuren durch den MIV führt dazu, dass der Beschleunigungseffekt für den ÖPNV verpufft und der eigentliche Sinn der Spur nicht mehr erfüllt werden kann. Auch ist unklar, wie überwacht bzw. effektiv verhindert werden kann, dass auch Pkw mit konventionellem Verbrennungsmotoren die freigebenden Busspuren verbotenerweise mitnutzen.

Ich habe kein eigenes Elektrofahrzeug. Gibt es bereits Carsharing-Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb?

Sie möchten sich kein eigenes Auto anschaffen oder einfach einmal die Fahrt mit einem Elektrofahrzeug ausprobieren? Die beiden in Mainz aktiven Anbieter Urstrom Mobil und Book-n-drive verfügen über Elektrofahrzeuge in ihrer Carsharing-Flotte.

Weitere Informationen zu Carsharing finden Sie unter:

Gefährden Elektro-Pkw Fußgänger und Radfahrer, weil diese zu leise sind?

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge fahren gerade bei niedrigen Geschwindigkeiten in der Tat geräuschärmer, als Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsantrieb. Einige Verkehrsteilnehmer sind in besonderer Weise auf akustische Signale angewiesen, wie beispielsweise Kinder, Fahrradfahrer, in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkte Personen, blinde Menschen, aber auch unaufmerksame Verkehrsteilnehmer. Wird ein herannahendes Fahrzeug aufgrund seiner leisen Fahrweise zu spät wahrgenommen, kann dies zu Gefährdungen und Unfällen führen. Um diese Gefahr möglichst zu minimieren, wurde für Elektroautos das sogenannte Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) entwickelt. Bei niedrigen Geschwindigkeiten simuliert das AVAS Geräusche, welche ein Verbrenner-Fahrzeug nachahmen und damit akustisch auf das Elektroauto aufmerksam machen. Seit dem 1. Juli 2019 müssen die Automobil-Hersteller in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS einbauen. Bis spätestens 1. Juli 2021 muss in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS eingebaut sein.

Aufladen

Wo kann ich mein Elektrofahrzeug aufladen?

In Mainz steht Ihnen bereits eine Vielzahl an öffentlichen Ladesäulen zur Verfügung. Beachten Sie allerdings, dass diese Ladeinfrastruktur vorrangig für spontan notwendige Ladevorgänge, Besucher etc. vorgesehen sind und einen privaten Ladepunkt nicht dauerhaft ersetzen können. Planen Sie ein Elektroauto anzuschaffen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken machen, ob bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz die Möglichkeit besteht, einen Ladepunkt zu nutzen oder gegebenenfalls neu einzurichten.

Wie funktioniert das Aufladen an einer öffentlichen Ladesäule der Mainzer Stadtwerke?

Antworten auf grundsätzliche Fragen bezüglich des Ladevorgangs an öffentlichen Ladesäulen der Mainzer Stadtwerke können Sie auf der Website der Mainzer Energie finden.

Was kostet das Aufladen an einer öffentlichen Ladesäule der Mainzer Stadtwerke?

Dies ist davon abhängig mit welchem Autostromanbieter Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Der Preis für das Ad-Hoc-Laden (Laden ohne Vertrag über die Web-App oder die eCharge+ App) kann von Ladestation zu Ladestation variieren. In der eCharge+ App oder der Web-App können Sie sich über die Preise der einzelnen Ladepunkte informieren.

Was mache ich, wenn beim Aufladen an einer öffentlichen Ladesäule der Mainzer Stadtwerke etwas nicht funktioniert?

Erste Anlaufstelle ist die Hotline, die auf der Ladesäule steht. Wenn ein technischer Defekt der Ladesäule vorliegt, kann es zudem hilfreich sein, diesen der Mainzer Stadtwerken per E-Mail emobmainzer-stadtwerkede mitzuteilen. Wichtig ist dabei, dass der betroffene Standort, die Ladepunkt Nummer und der Zeitpunkt des Ladeversuchs übermittelt werden.

Warum darf ich an öffentlichen Ladestationen nur maximal zwei Stunden Laden?

Die Regelung der Höchstparkdauer von zwei Stunden an öffentlichen Ladesäulen soll möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit geben, von der vorhandenen Infrastruktur zu profitieren. Dies wäre nicht gegeben, wenn die Stellplätze an den Ladesäulen ganztägig belegt werden, obwohl der Ladevorgang bereits nach ein bis zwei Stunden abgeschlossen ist.

Was kann ich machen, wenn ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor eine öffentliche Ladesäule blockiert?

Sind die Parkplätze an einer öffentlichen Ladesäule verbotenerweise durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor blockiert, ist das natürlich sehr ärgerlich. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, die kommunale Verkehrsüberwachung auf die Situation hinzuweisen, damit diese tätig werden kann.

Wie geht der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur voran?

Der weitere Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur erfolgt bedarfsgerecht. Hierzu werden regelmäßig die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen und die Auslastung der bereits vorhandenen Ladestationen geprüft.

Bei Fragen zur Erweiterung der öffentlichen Ladeinfrastruktur oder konkreten Standortvorschlägen können Sie sich gerne an die untenstehenden Kontaktdaten des Stadtplanungsamtes wenden.

Was ist bei der Planung einer privaten Ladestation zu beachten?

Wer sich ein eigenes Elektrofahrzeug anschaffen möchte, der sollte sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber machen, wo dieses aufgeladen werden kann. Ein eigener Ladepunkt kann dabei eine sinnvolle Lösung sein, welche, unabhängig von einer Lademöglichkeit beim Arbeitgeber oder öffentlicher Ladeinfrastruktur, ein komfortables Aufladen zu Hause ermöglicht.

Bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur gibt es einige Punkte zu beachten. So ist die Leistung der vorhandenen Netzinfrastruktur je nach Standort sehr unterschiedlich. Besteht Interesse daran, auf einer privaten Fläche Ladeinfrastruktur zu errichten, kann bei den Mainzer Netzen eine „Anfrage Netz-/ Hausanschluss“ gestellt werden. Im Zuge dessen wird für den konkreten Einzelfall geprüft, ob das vorhandene Netz über ausreichend Leistung für das Vorhaben verfügt.

Nähere Informationen zur entsprechenden Vorgehensweise finden Sie unter:

Zudem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Errichtung eines Ladepunktes auf einer privaten Fläche von Relevanz. Ist das gesamte vom geplanten Ladepunkt und den notwendigen Zuleitungen betroffene Grundstück im alleinigen Besitz der Person, welche die Ladeinfrastruktur errichten möchte, ist dies unproblematisch. Handelt es sich um eine Mietwohnung oder ist die betroffene Fläche im Besitz einer Wohneigentümergemeinschaft besteht hingegen Abstimmungsbedarf. Hier sollte in jedem Fall bereits im Vorfeld eine rechtliche Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden.

Fördermöglichkeiten

Welche Fördermöglichkeiten bestehen für Elektro-Pkw?

Über den Umweltbonus haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung für ein erstmals zugelassenes, elektrisch betriebenes Fahrzeug gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes zu erhalten. Die Förderung muss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die aktuelle Höhe der Fördersumme, die für die Beantragung notwendigen Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Werden Pedelecs, Lastenräder oder E-Roller auch gefördert?

Über das Elektromobilitäts-Förderprogramm der Mainzer Stadtwerke haben Sie die Möglichkeit, sich die Anschaffung:

- eines Elektrofahrrads (100 € Fördergeld),

- eines Elektro-Lastenrads (600 € Fördergeld),

- oder eines Elektro-Rollers (200 € Fördergeld)

finanziell fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen und notwendige Anträge finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen für Ladeinfrastruktur?

Auch bei der Neuanschaffung einer privaten Wandladestation (400 € Fördergeld) oder Elektro-Ladesäule (600 € Fördergeld) können Sie vom Elektromobilitäts-Förderprogramm der Mainzer Stadtwerke profitieren. Die genauen Förderbedingungen und notwendige Anträge finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Welche weiteren Fördermöglichkeiten für private Ladestationen zur Verfügung stehen, können Sie mit Hilfe des Fördermittelkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz herausfinden. Diesen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Gewerbetreibende?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert Handwerksunternehmen, handwerksähnliche Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Anschaffung von straßengebundenen Elektrofahrzeugen. Die genauen Förderbedingungen und notwendige Anträge finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Handlungsstrategie Elektromobilität

Der Stadtrat hat die Handlungsstrategie zur Elektromobilität am 4. Oktober 2016 beschlossen. Darin sind die einzelnen Handlungsfelder im Bereich der Elektromobilität festgelegt. Zusätzlich wird das Genehmigungsverfahren für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum beschrieben. Sukzessive werden die einzelnen Handlungsfelder in Aktionsplänen vertieft. Mehr Infos unter...
Interessierte Betreiberfirmen von öffentlicher Ladeinfrastruktur, die auf Basis der Handlungsstrategie Elektromobilität einen öffentlichen Ladesäulenstandort in Mainz beantragen und prüfen lassen wollen, finden anbei eine Zusammenfassung der notwendigen Unterlagen für eine Antragstellung.

Ansprechpartner Elektromobilität

Adresse

Verkehrswesen
Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3400
Telefax
+49 6131 12-2053
E-Mail
stadtplanungsamt-verkehrswesenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Montag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag  9 Uhr bis 13 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, wenn Sie uns persönlich sprechen möchten. Auch außerhalb der Kernzeiten sind Vorsprachen möglich.

Gesonderte Öffnungszeiten für Betriebshof Emy-Roeder-Straße
Montag 7 Uhr bis 12 Uhr, 12.30 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr, 12.30 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch 7 Uhr bis 12 Uhr, 12.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag  7 Uhr bis 12 Uhr, 12.30 Uhr bis 15 Uhr
Freitag 7 Uhr bis 13 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93