Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA)
Die Stadt Mainz hat bereits im Februar 2018 beschlossen, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Mainz im Rahmen einer Direktvergabe mittels eines öDA ab 01.01.2022 an die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) zu vergeben (siehe dazu Stadtratsbeschluss BV 0120/2018).
Ausgangspunkt einer jeden Neuerteilung sowie jeder wesentlichen Änderung von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen einschließlich der Liniengenehmigungen ist die Vorabbekanntmachung durch den Aufgabenträger. Diese erfolgte fristgerecht am 02.07.2020 in Form einer EU-weiten Veröffentlichung.
Der Mainzer Stadtrat hat am 28.04.2021 die Betrauung der MVG mit der Erbringung von Verkehrsleistungen im Gebiet der Stadt Mainz (siehe Stadtratsbeschluss BV 0542/2021) beschlossen. Seit 07.07.2021 ist der öDA wirksam.