Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Pressemeldung

Reduzierte Zeitschiene aufgrund des Wahltermins vom Landeswahlleiter erwartet

Kreiswahlleiter OB Nino Haase: „Verkürzte Fristen sind wegen des engen Terminkorsetts absehbar“

(rap) Der Termin zur vorgezogenen Bundestagswahl für den 21. Deutschen Bundestag im Frühjahr 2025 ist in aller Munde - mit dem angestrebten Wahltermin 23. Februar 2025 gehe ein sehr eng gestricktes Terminkorsett einher, das nach Einschätzung des Kreiswahlleiters, Oberbürgermeister Nino Haase einen „sportlichen Ablaufplan“ darstelle, der „ohne die Verkürzung einzelner gängiger Fristen, welche im Normalfall auf weit längere Zeiträume ausgelegt sind, schwerlich eingehalten werden kann.“
Haase erwartet daher - wie viele andere Wahlexperten auch - absehbar die Nachricht einer Verkürzung maßgeblicher zeitlicher Abläufe im Wahlgefüge durch den Landeswahlleiter Marcel Hürter. „Stressfrei wird dieser Wahlgang für die durchführenden Wahlbüros bundesweit ohnehin nicht. Ohne verkürzte Fristen wird die Durchführung der Bundestagswahl am 23.02.2025 aber auch nach meiner Einschätzung nicht möglich sein.“

Eine spürbare Verkürzung werde etwa für die Briefwahl gelten müssen. Ein Versand der Briefwahlunterlagen sei frühestens Ende Januar /Anfang Februar 2025 möglich – dann lägen die gedruckten Stimmzettel vor. Damit reduziere sich die Frist der Briefwahl im Optimalfall auf weniger als drei Wochen – wohlgemerkt für die Zusendung als auch die Rücksendung des Stimmzettels, so der Kreiswahlleiter. „Das ist ambitioniert, lässt sich aber natürlich darstellen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Wähler:innen in weit entfernten Regionen der Welt, die im Urlaub sind oder einen längeren Aufenthalt im Ausland erleben, bei diesem Wahlgang in Einzelfällen vielleicht nicht zum Zuge kommen, ihr Wahlrecht auszuüben.“

Daher empfehlen Haase als auch das Wahlbüro, im Falle der Briefwahl bereits vor Versand der Wahlbenachrichtigungen durch die Stadt Mainz den Antrag frühzeitig vorab per E-mail unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de zu stellen, um die Fristen optimal zu nutzen. Bei Lieferung der gedruckten Stimmzettel gehen die Briefwahlunterlagen dann sofort postalisch durch das Wahlbüro in den Versand an die Antragsteller:innen.

Weiterhin ist jederzeit möglich, ab dem 10. Februar 2025 (noch unter Vorbehalt) im dann bereitstehenden Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Mainz im „Stadthaus Große Bleiche“ (Große Bleiche 46 / Ecke Löwenhofstraße, EG) direkt wählen zu gehen und von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen oder alternativ nach dem Erhalt die ausgefüllten Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro oder den Briefkästen / Wahlurnen (im Stadthaus) persönlich einzuwerfen. Das Briefwahlbüro wird - nach derzeitiger Planung - wahrscheinlich am 10. Februar 2025 öffnen.

Kleinere Parteien, die bislang nicht im Bundestag vertreten sind, werden aufgrund der kurzen Zeitspanne größere Probleme als gewöhnlich haben, binnen verkürzter Frist die notwendigen Unterstützungsunterschriften (dies sind 200 im Wahlkreis 204, 2000 auf Landesebene) zu sammeln. Überdies müssen diese Unterschriften in der Kürze der Zeit noch von den Wahlbüros auf Zulässigkeit geprüft werden. Denkbar sei darüber hinaus, dass die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge durch die Bundeswahlleiterin verkürzt werden könnten, so Haase abschließend.

Manches bewege sich in der aktuellen Diskussion noch im Konjunktiv, sei aber in der logischen Abfolge kaum anders umsetzbar, um den Wahltermin 23.02.2025 rechtssicher umzusetzen. „Daher gilt unser Aufruf an alle Wählerinnen und Wähler in dieser zeitlich eng konzipierten Situation: Kümmern Sie sich bitte früh um die Stimmabgabe, im Zweifelsfall oder bei einem fortgeschrittenen Datum gehen Sie sicher und werfen den Brief selbst am Stadthaus ein. Wir werden trotz knapper Fristen eine ordnungsgemäße Bundestagswahl im Wahlkreis 204 garantieren und umsetzen.“

Hintergrund
Die Auszählung der Wahlergebnisse am Wahltag erfolgt über die jeweiligen Städte sowie Verbandsgemeinden. Der gesamte Wahlkreis 204 umfasst die Landeshauptstadt Mainz als auch

- die Städte Bingen und Ingelheim,
- die Gemeinde Budenheim
- die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
(Bacharach, Breitscheid, Manubach, Münster-Sarmsheim, Oberdiebach, Niederheimbach, Oberheimbach, Trechtingshausen, Waldalgesheim und Weiler) ;

- die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
(Gau-Algesheim, Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Ober-Hilbersheim, Nieder-Hilbersheim, Ockenheim, Schwabenheim);

- sowie die Verbandsgemeinde Nieder-Olm
(Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim und Zornheim).
Dabei handelt es sich nach ersten Schätzungen um rund 160.000 Wahlberechtige im Bereich der Landeshauptstadt Mainz. Die Zahl der Wahlberechtigten der zum Wahlkreis 204 zählenden (zuvor) angeführten Städte und Verbandsgemeinden des Landkreises umfassen zudem ergänzend rund 100.000 Wahlberechtigte. Damit zählt der Wahlkreis 204 geschätzt rund 260.000 Wahlberechtigte insgesamt.

• Es werden insgesamt rund 2200 Wahlhelfer:innen für die Bundestagwahl am 23.02.2025 in Mainz erforderlich sein;
• 121 Urnenstimmbezirke,
• 80 Briefwahlbezirke,
• Interessierte, die sich als Wahlhelfer:innen engagieren möchten, können sich unter www.mainz.de/wahlhelfer melden.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
Internet