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Pressemeldung

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am Sonntag, 23.02.2025

Mainzer Briefwahlbüro öffnet am Montag, 10. Februar - Bitte die Fristen beachten!

(rap) Das städtische Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Stadthauses Große Bleiche (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz) öffnet ab Montag, 10. Februar 2025 für potentielle Briefwähler:innen für die bevorstehende Bundestagswahl am
Sonntag, 23.2.2025, seine Pforten.

Hinweis zum Verständnis: Eine frühere Öffnung des Briefwahlbüros wäre - trotz des Hintergrundes der bekannt knappen Terminsetzung der stattfindenden Bundestagswahl - nicht zielführend, da bundesweit frühestens am Montag, 10. Februar die ersten gedruckten Stimmzettel bei den Kommunen vorliegen und erst dann ein Versand der Unterlagen oder eine direkte Stimmabgabe im Briefwahlbüro überhaupt möglich ist.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bürger:innen begann in Mainz bereits am 27. Januar per Postversand (die Benachrichtigungen sollten bis spätestens 02. Februar 2025) zugegangen sein).

Besucher:innen werden gebeten, den barrierefreien Zugang des Briefwahlbüros über die Große Bleiche zu nutzen. Der Eingang ist ausgeschildert.

Sollte ein:e Wahlberechtigte:r am 23. Februar 2025 seine:ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Bürger:innen schon jetzt unter der Anschrift
Stadtverwaltung Mainz
Stadthaus Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1
55115 Mainz

die Möglichkeit, den Antrag an der Pforte des Stadthauses (Große Bleiche 46 / Foyer im Erdgeschoss) abzugeben oder in den Briefkasten zu geben. Der Versand der Unterlagen beginnt erst am 10. Februar 2025.

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen bereits ab Montag, 03. Februar 2025 zu den aufgeführten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 06131 - 121500 erreichbar. Zudem besteht die Möglichkeit, per email unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de in Kontakt zu treten.

Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen eine beauftragte Person die Briefwahlunterlagen zu den Wahlen abholen, so muss der:die Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen.
Der:die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro schriftlich versichern, dass er:sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch: 08.00 - 18.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr,
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr.

Achtung: Am Freitag, 21. Februar 2025 ist das Briefwahlbüro überdies von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Zudem öffnet das Briefwahlbüro als gesonderter Service auch am Samstag, 22.02.2025 ergänzend von 9.00 bis 12.00 Uhr. Hier sind keine Neubeantragungen mehr möglich, es wird nur noch der Ersatz verlorener Wahlscheine bearbeitet.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Freitag, 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt werden.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 15.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt und ausgestellt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Wahl-Sonntag, 23. Februar 2025 bis spätestens 18.00 Uhr, dem Wahlbüro v o r l i e g e n müssen.
Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, können ihre Briefwahlunterlagen N I C H T in ihrem angestammten Wahllokal abgeben, sondern müssen diese entweder an das Wahlbüro senden oder im Briefwahlbüro im Stadthaus Groß Bleiche, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss) abgeben.

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürger:innen, die glauben wahlberechtigt zu sein, bis zum Sonntag, 23. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06131-121500 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen.
Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.

Weitere Informationen: www.mainz.de/wahlen

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
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