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Pressemeldung

(rap.) Die seit dem Jahr 2013 gültige verkehrsbehördliche Anordnung der Umweltzone für das Mainzer Stadtgebiet wird von der Landeshauptstadt zum Stichtag 1. Oktober 2025 absehbar aufgehoben. Die Umweltzonen wurden deutschlandweit - regional in enger Kooperation unter anderem der Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden - mit dem Ziel eingerichtet, gesundheitsschädliche Schadstoffe zu reduzieren. Die Zonen wurden in Städten eingerichtet, welche erhöhte Stickstoffdioxide und Feinstaub aufwiesen.

Landeshauptstadt Mainz hebt Status der „Umweltzone“ zum 1.Oktober 2025 auf

Die Situation in deutschen Städten hat sich seit der Einführung der Umweltzonen vor über zehn Jahren grundlegend verändert. Heute ist die Anzahl jener Fahrzeugtypen, welche eine hohe Schadstoffemission aufweisen, spürbar rückläufig. Die einhergehende Reduktion der Schadstoffbelastungen in der Atemluft für die Bürgerinnen und Bürger bilden sich auch mit Blick auf die ermittelten Werte an den Messstationen in der Landeshauptstadt Mainz ab.

Die Stadt Mainz führt seit einigen Jahren kontinuierlich ein Monitoring der Messwerte für die gesetzlich geregelten Luftschadstoffe durch. Die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub wurden zuletzt in 2024 deutlich unterschritten, sodass auch bei einer Aufhebung der Umweltzone bei den aktuell gültigen Schadstoffgrenzwerten für die festgelegten Jahres- bzw. Tagesmittelwerte dieser Schadstoffe absehbar keine Überschreitungen zu erwarten sind. Daher ist eine Aufhebung der Einfahrtsbeschränkung in die Landeshauptstadt Mainz rechtlich geboten.

Die Einführung der Umweltzone im Jahr 2013 und die ergriffenen Maßnahmen und Beschränkungen haben sich daher - auch vor dem Hintergrund technologischer Verbesserungen in der Automobilflotte und gezielter Kaufentscheidungen der Bevölkerung - als zielführend erwiesen.

Zu bilanzieren ist seither eine deutliche Reduzierung relevanter Schadstoffe in der Atemluft. Aus diesem Grunde wird die Umweltzone auch in der Landeshauptstadt Mainz - analog wie dies beispielsweise bereits in Heidelberg oder auch Freiburg erfolgte - mit der Aufhebung der behördlichen Anordnung und dem Abbau der Beschilderung aufgehoben.

Damit entfällt ebenso die Pflicht zur Umweltplakette.

Zusätzliche Informationen zu den noch existierenden und aufgehobenen Umweltzonen in Deutschland sind auf der Seite des Umweltbundesamtes aufgelistet:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/umweltzonen-in-deutschland#3-wo-gilt-die-plakette

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Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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