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Pressemeldung

(ab) „Die letzte Hürde ist genommen: Die Stadt Mainz darf vielen Erzieherinnen und Erziehern mehr Gehalt zahlen“, freut sich Oberbürgermeister Nino Haase über die nun eingetroffene Genehmigung der Kommunalaufsicht. Damit ist Mainz die erste Kommune in Rheinland-Pfalz, die in großem Umfang eine Höhergruppierung bei ihren Kita-Fachkräften vornehmen darf, weil sie die Auflagen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erfüllen konnte und der Stellenplan 2025 genehmigt wurde. Der Mainzer Weg ist somit ab jetzt ein Modell für das gesamte Land.

Mehr Gehalt für viele Erzieherinnen und Erzieher der Stadt Mainz: Genehmigung der Kommunalaufsicht eingetroffen / Kurz- und mittelfristig profitieren 500 Kita-Fachkräfte von Weiterqualifizierung und Höhergruppierung

Oberbürgermeister Haase: „Die Kitas und ihr Personal zu stärken, hat für mich höchste Priorität. Hierfür sind entscheidend: optimale Arbeitsbedingungen, umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und ein Gehalt, das den Rahmen des Tarifrechts ausschöpft. Die Höhergruppierung ist eine Anerkennung der wertvollen Arbeit unserer Erzieherinnen und Erzieher. Und sie erhöht zudem unsere Attraktivität als Arbeitgeber. Die Erfolge der Personalgewinnung in den letzten zwei Jahren zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“

Die ADD hat der Stadt Mainz nun die Verfügungen zum Haushalts- und Stellenplan 2025 zugestellt. Hierin nimmt sie ausdrücklich auch Stellung zur Höhergruppierung der Kita-Fachkräfte: „Gegen die von Ihnen in einer Vielzahl beim Teilhaushalt 51 (Amt für Jugend und Familie) vorgenommenen Anhebungen von Stellen für Erzieherinnen und Erzieher in den städtischen Kindertagesstätten von der Entgeltgruppe S 8a TVöD nach der Entgeltgruppe S 8b TVöD werden aufsichtsbehördlich keine Rechtsbedenken erhoben.“
Hierbei verweist die ADD auf das Mainzer Bedarfskonzept sowie auf die diesbezüglichen Stellungnahmen des Bildungsministeriums („als nachvollziehbar und sachgerecht anerkannt“) und des Kommunalen Arbeitgeberverbands („keine tarifrechtlichen Bedenken“) vom März 2025.
Auch gegen eine Ausweitung der S8b-Stellen im Stellenplan 2026 auf rund 52 % aller Stellen gemäß Bedarfskonzept erhebt die ADD „aufsichtsrechtlich keine Bedenken“.

Mit dem Inkrafttreten des Haushalts- und Stellenplans 2025 kann nun die Höhergruppierung in Mainz realisiert werden. 2025 stehen in den städtischen Kitas rund 150 S8b-Stellen (Vollzeitäquivalente) zur Verfügung. Ab 2026 darf die Stadt rund 52 % aller Kita-Fachkräftestellen auf S8b umstellen. Die Erzieher:innen erhalten künftig das höhere Gehalt, sobald sie eine anerkannte Fortbildung im Umfang von 160 Stunden absolviert haben und entsprechende Tätigkeiten wahrnehmen. Deshalb werden die Fortbildungsmöglichkeiten seit Frühjahr 2025 ausgebaut. Profitieren werden von den Fortbildungen und von der Höhergruppierung kurz- und mittelfristig über 500 Erzieher:innen der Stadt Mainz.


Hintergrund

Die Schritte zur Höhergruppierung
Direkt nach Amtsantritt hatte Oberbürgermeister Haase im April 2023 den Auftrag an die Stadtverwaltung erteilt, Wege für eine Höhergruppierung der Erzieher:innen in die Entgeltgruppe S8b zu finden. Nach intensiven Beratungen, darunter auch mit Gewerkschaften und dem Kommunalen Arbeitgeberverband, wurde das Vorhaben im 2. Nachtragshaushalt 2023/2024 durch den Stadtrat beschlossen. Allerdings hatte die Kommunalaufsicht (ADD) im August 2024 der Stadt Mainz die geplante Höhergruppierung untersagt und verfügt, dass diese nur im Ausnahmefall erfolgen dürfe. Bereits im September 2024 hatte die Landeshauptstadt Mainz – wie von der ADD gefordert – ein Konzept erstellt und zur Prüfung vorgelegt. Im März 2025 erkannte das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz das Konzept als sachgerecht an, kurz darauf gab auch der Kommunale Arbeitgeberverband grünes Licht. Abschließend fehlte noch die Genehmigung des Haushalts- und Stellenplans 2025 und die kommunalrechtliche Beurteilung durch die ADD, die nun im August 2025 bei der Stadt Mainz eingetroffen sind.

Rechtliche Grundlage für Höhergruppierungen nach S8b
§ 25 Abs. 1 KiTaG regelt, dass förderfähige Personalkosten dann vorliegen, wenn die Vergütungen auf Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) geleistet werden. D. h.: Die oder der jeweilige Mitarbeitende muss die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, die Stellenbeschreibung den entsprechenden Einsatz beschreiben und die jeweilige Kita muss in ihrer pädagogischen Konzeption das entsprechende Tätigkeitsfeld ausweisen.
Der Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVÖD SuE) definiert, dass den Erzieher:innen die höhere Entgeltgruppe (S8b statt S8a) zusteht, wenn sie „besonders schwierige fachliche Tätigkeiten“ ausüben. Wann dies der Fall ist, ist nicht nur zwischen den Tarifparteien umstritten, sondern wird auch in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. In Rheinland-Pfalz konnte sich die Forderung der Gewerkschaften, umfassend auf S8b zu erhöhen, bisher in keiner Kommune durchsetzen. Mainz ist nun die erste rheinland-pfälzische Stadt, die den Weg für eine Höhergruppierung in großem Umfang freimachen konnte.

Konzept der Landeshauptstadt liefert den Nachweis für S8b-Stellen
Nachdem die ADD im August 2024 verneint hatte, dass alle Erzieher:innen eine „besonders schwierige fachliche Tätigkeit“ ausüben, stand die Stadt Mainz vor der Herausforderung, den Anteil der benötigten „S8b-Stellen“ mit einem Konzept nachzuweisen: Im Fokus stehen dabei Kinder, die einen besonderen Förderbedarf haben und deren Förderung besondere fachliche Qualifikationen der Erzieher:innen erfordert, z. B. Kinder, bei denen die Schuleingangsuntersuchung einen individuellen Förderbedarf festgestellt hat sowie Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Die größte Gruppe stellen im Konzept die Kleinkinder dar: Die Zahl der unter Dreijährigen hat sich in den Mainzer Kitas seit 2010 mehr als vervierfacht. Das städtische Konzept erbringt den Nachweis, dass derzeit 51,8 Prozent der Mainzer Kita-Kinder eine Förderung benötigen, die eine besondere fachliche Qualifikation und Tätigkeit der Erzieherinnen und Erzieher erfordert. Folglich müsse der Anteil der S8b-Stellen auf demselben Niveau liegen. Dieser Wert werde, so das Konzept und wie von der ADD gefordert, künftig für jede einzelne Kita regelmäßig ermittelt.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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