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  1. Service
  2. Informationspflicht nach Art. 13 der DSGVO
  3. Datenverarbeitung und Ihre Rechte im Rahmen der Onlineanträge Aufenthaltstitel und Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

Datenverarbeitung und Ihre Rechte im Rahmen der Onlineanträge "Aufenthaltstitel" und "Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)"

Information der Stadtverwaltung Mainz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

Zusammenfassung

Mit den Onlinediensten "Aufenthaltstitel" und "Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)" können Sie Leistungen bei einer Ausländerbehörde beantragen. Die Datenschutz-Informationen auf dieser Seite gelten für alle dazugehörigen Antragsstrecken.

Die Onlinedienste schicken die Daten, die Sie eingeben, an die zuständige Ausländerbehörde und speichern sie darüber hinaus nicht. Nur die Ausländerbehörde speichert Ihre Daten länger, damit Sie den Antrag bearbeiten kann.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Landeshauptstadt Mainz
Bürgeramt
Abteilung Ausländerangelegenheiten
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Telefon: 115

Datenschutzbeauftragter

Bei Fragen zum Datenschutz oder dieser Datenschutzerklärung erreichen Sie unsere Datenschutzbeauftragte/unseren Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Telefon: +49 6131 12 - 2216
E-Mail: datenschutzstadt.mainzde
Postanschrift: Postfach 38 20
55028 Mainz

Rechtsgrundlagen

Wenn nicht im Folgenden anders bzw. konkreter angegeben, ergeben sich die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in den Onlinediensten aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c bzw. e DSGVO in Verbindung mit den ausländerrechtlichen Regelungen für die beantragten Leistungen.

Onlinedienst Aufenthaltstitel

Für die Antragsstrecken, die zum Onlinedienst "Aufenthaltstitel" gehören, sind die Rechtsgrundlagen insbesondere das Aufenthaltsgesetz (§§ 86 ff. AufenthG), und das Gesetz über das Ausländerzentralregister (§§ 6, 7 AZRG) sowie weitere Verordnungen (u. a. Aufenthaltsverordnung, Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister). Die Verpflichtung, diese Leistungen elektronisch anzubieten, ergibt sich aus § 1 Absatz 1 des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Onlinedienst Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

Für den Onlinedienst "Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)" ist die Rechtsgrundlage insbesondere das Freizügigkeitsgesetz/EU (§ 11 Absatz 1 Satz 1 FreizügG/EU). Die Verpflichtung, diese Leistungen elektronisch anzubieten, ergibt sich aus § 1 Absatz 1 des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Zwecke der Verarbeitung und Speicherdauer in den Onlinediensten

Beantragung von ausländerbehördlichen Leistungen mithilfe des Onlinedienstes

Die Onlinedienste unterstützen Sie bei der Eingabe der erforderlichen Daten für die Beantragung von ausländerbehördlichen Leistungen sowie deren Übermittlung an die zuständige Behörde.
Dafür werden die zur Antragsbearbeitung in der Ausländerbehörde notwendigen Antragsdaten von Ihnen abgefragt. Je nach Leistung sind das u. a.:

  • Angaben zum aktuellen Aufenthaltsstatus
  • Daten der vertretenden Person (nur im Vertretungsfall)
  • Daten der antragstellenden Person (z. B. Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
  • Kontaktdaten
  • Daten von minderjährigen Kindern (nur bei gemeinsamer Antragstellung für Kinder)
  • Daten der Bezugsperson (nur beim Nachzug zu Familienangehörigen)
  • Daten des Arbeitgebers und des Unternehmensvertreters (nur im Beschleunigten Fachkräfteverfahren)
  • Kopien von Ausweis- und Aufenthaltsdokumenten
  • Kopien von Nachweisen (z. B. Arbeitsvertrag)
  • Bestätigung der Kenntnisnahme von Belehrungen 

Speicherdauer in den Onlinediensten: bis zum Ende der Sitzung oder nach 30 Minuten Inaktivität (Mehr dazu erfahren Sie unter dem Punkt "Temporäre Speicherung und automatische Löschung im Onlinedienst")

Temporäre Speicherung und automatische Löschung im Onlinedienst

Wenn Sie die Onlinedienste nutzen und die Antragstellung unterbrechen, werden Ihre Eingaben für maximal 30 Minuten auf den Servern der Onlinedienste zwischengespeichert. Die vorübergehende Speicherung ist erforderlich, um Ihnen genügend Zeit für die elektronische Antragsstellung zu geben. Dadurch können Sie die Antragstellung für kurze Zeit unterbrechen, z. B. um nach Unterlagen zu suchen.

Wenn Sie Ihre Sitzung länger als 30 Minuten unterbrechen, werden die bis dahin eingegebenen Daten gelöscht und Sie müssen den jeweiligen Onlinedienst neu starten.

Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung Ihrer Antragsdaten in den Onlinediensten. Mit dem Ende Ihrer Sitzung, also nach dem Absenden Ihres Antrags, wird Ihr Antrag unwiderruflich aus der Dienstumgebung gelöscht. Ihr Antrag wird auch gelöscht, wenn Sie Ihre Sitzung abbrechen.

Bereitstellung der Onlinedienste

Zur technischen Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Onlinedienste werden die folgenden Daten für die nachstehende Dauer verarbeitet:

  • Sitzungsschlüssel zur Anmeldung an und zum Erhalt der Sitzung (lokal im Session Storage des Browsers gespeichert): bis zum Ende der Sitzung oder nach 30 Minuten Inaktivität
  • Protokolldaten des Webservers (IP-Adresse, Browserinformationen): 90 Tage
  • Protokolldaten des Onlinedienstes (Antrags-ID, Sitzungs- und Übertragungsstatus. Nur, wenn der Antrag aus technischen Gründen nicht übermittelt werden konnte, wird der gesamte Antrag im Protokoll gespeichert.): 24 Monate im Rahmen des Pilotbetriebs.

Erstellung von Nutzungsstatistiken aus den Onlinediensten

Die zuvor genannten Protokolldaten der Onlinedienste werden auch zur Erstellung anonymer Nutzungsstatistiken genutzt. Die Nutzungsstatistiken zeigen u. a., wie viele erfolgreiche Anträge an die Ausländerbehörden gegangen sind oder ob und wie viele Anträge abgebrochen wurden. Die Nutzungsstatistiken dienen der Verbesserung der Onlinedienste und der Erfolgsmessung bei der Umsetzung des OZG. Die Bearbeitung der Onlineanträge nach deren Eingang in der Ausländerbehörde wird nicht erfasst und ist nicht Gegenstand der Statistiken.
Speicherdauer: 24 Monate im Rahmen des Pilotbetriebs (Speicherung endet mit Anonymisierung, s. o.)

Anmeldung mit einem Nutzerkonto an den Onlinediensten

Sie können sich mit einem Nutzerkonto an den Onlinediensten anmelden, um Ihre im Nutzerkonto hinterlegten Daten automatisch in die Onlinedienste zu übernehmen. Sie können die Daten in den Onlinediensten jedoch auch nachträglich anpassen, da die Daten derzeit noch nicht verifiziert übernommen werden. Dabei verarbeitet die Ausländerbehörde die folgenden Daten:

  • angeforderte Stamm- und Kommunikationsdaten natürlicher und juristischer Personen
  • technische Daten (insb. Authentisierungs- und Session-Cookie)

Rechtsgrundlage: Abweichend von den oben genannten Rechtsgrundlagen ist die Verarbeitung Ihrer Daten bei der Anmeldung mit dem Nutzerkonto gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit der Einwilligung nach § 8 Absatz 5 OZG zulässig.

Speicherdauer in den Onlinediensten: bis zum Ende der Sitzung oder nach 30 Minuten Inaktivität

Speicherdauer im Nutzerkonto: Für die Speicherung der im Nutzerkonto hinterlegten Daten ist der Anbieter des jeweiligen Nutzerkontos (BundID, Nutzerkonten der Länder, Mein Unternehmenskonto) verantwortlich.

Empfänger der Daten der Onlinedienste

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB): Die Ausländerbehörde hat die AKDB mit der technischen Bereitstellung des Onlinedienstes beauftragt. Die AKDB verarbeitet die Daten, um sie an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Die AKDB setzt zur technischen Unterstützung Subunternehmer ein. Die AKDB veröffentlicht die aktuelle Liste ihrer Subunternehmer auf ihrer Website (https://www.akdb.de/).

Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde empfängt die Daten aus dem Onlinedienst und verarbeitet diese dann weiter.

Weitere Verarbeitung in der Ausländerbehörde

Bearbeitung Ihres Antrags

Wenn Sie Ihren Antrag abschicken, werden die unter "Beantragung von ausländerbehördlichen Leistungen mithilfe des Onlinedienstes" genannten Antragsdaten nicht mehr im jeweiligen Onlinedienst, sondern bei der Ausländerbehörde gespeichert, damit die Ausländerbehörde Ihren Antrag weiterbearbeiten kann.

Die Ausländerbehörde speichert Ihre Antragsdaten solange, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist (u. a. die Erteilung von Auskünften, Erlaubnissen, Anordnungen und Nebenbestimmungen sowie ordnungsrechtlicher Verfügungen über Ihren Aufenthalt, ordnungsgemäße Aktenführung, Erfüllung von Dokumentationspflichten).

Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden.

Im Übrigen werden Ihre Daten in der Ausländerbehörde für die folgende Dauer gespeichert:

  • bei Einbürgerung: 10 Jahre nach einer Einbürgerung (§§ 67/68 Absatz 2 Satz 2 AufenthV),
  • bei Wegzug: 10 Jahre nach dem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde (§§ 67/68 Absatz 2 Satz 3 AufenthV),
  • bei Tod: 5 Jahre nach dem Sterbetag (§§ 67/68 Absatz 2 Satz 3 AufenthV),
  • bei Ausweisung oder Abschiebung: 10 Jahre nach Ablauf des Befristungsdatums (§ 91 Absatz 1 AufenthG, § 68 Absatz 2 Satz 1 AufenthV).

Empfänger:

  • Behördliche Register (Datenbanken): Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden Ihre Daten in verschiedenen Registern, also Datenbanken von Behörden gespeichert. Unter anderem werden Ihre Daten zur Speicherung im Ausländerzentralregister an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Registerbehörde übermittelt (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 AZRG). Ihre Daten werden zudem in weiteren Registern gespeichert, auf welche auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zugriff haben (z. B. EURODAC-Datenbank, Visa-Informationssystem, Schengener Informationssystem).
  • Weitere Empfänger: Falls erforderlich und gesetzlich zulässig, gibt die Ausländerbehörde Ihre personenbezogenen Daten zudem an die im AZRG und in der Aufenthaltsverordnung genannten Behörden im In- und Ausland weiter (z. B. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Agentur für Arbeit, Bundesdruckerei). Das kann notwendig sein, um über Ihren Aufenthalt entscheiden zu können, den Leistungsmissbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern, Sicherheitsbedenken zu prüfen oder Ihre Integration zu fördern.

Kontaktaufnahme zur Ausländerbehörde
Wenn Sie Fragen zu den Onlinediensten und den angebotenen Leistungen haben und dazu mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen, verarbeitet diese Ihre Kontaktinformationen (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie den Inhalt Ihrer Anfrage, um Ihr Anliegen zu bearbeiten.

Die Ausländerbehörde speichert Ihre Daten nur solange, wie sie diese zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötigt. Je nach Gegenstand der Anfrage kann darüber hinaus eine Aufbewahrung im Rahmen der gesetzlichen Fristen bzw. Vorschriften zur Aktenhaltung erforderlich sein (siehe "Bearbeitung Ihres Antrags").

Betroffenenrechte

Mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Onlinedienst und in der Ausländerbehörde stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO): Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO): Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu.
  • Recht auf Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 17, 18 und 21 DSGVO): Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die zuständige Ausländerbehörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre zuvor genannten Betroffenenrechte nur in vollem Umfang wahrnehmen können, wenn Sie Ihren Antrag mit dem Onlinedienst auch an die Ausländerbehörde abschicken, da im Onlinedienst keine Antragsdaten dauerhaft gespeichert werden (siehe "Temporäre Speicherung und automatische Löschung im Onlinedienst"). Ihre Betroffenenrechte gelten dann auch für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags in der Ausländerbehörde (siehe "Bearbeitung Ihres Antrags").

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Postfach 30 40
55020 Mainz
Telefon: +49 6131 8920-0
Telefax: +49 6131 8920-299
E-Mail: poststelledatenschutz.rlpde