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  1. Service
  2. Informationspflicht nach Art. 13 der DSGVO
  3. Datenverarbeitung und Ihre Rechte im Rahmen des Einbürgerungsantrags

Datenverarbeitung und Ihre Rechte im Rahmen des Einbürgerungsantrags

Information der Stadtverwaltung Mainz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

Zusammenfassung

Im Rahmen des digitalen Einbürgerungsantrags können Informationen und Dokumente der zuständigen Einbürgerungsbehörde übermittelt werden, die der Einbürgerungsbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung des Antrags dienen sollen. Vor dem Hochladen der Dokumente können Sie die für den Antrag nicht erforderlichen Informationen, zum Beispiel besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten, et cetera schwärzen und somit haben Sie selbst Einfluss darauf, welche Daten von Ihnen verarbeitet werden. Der Online-Service ersetzt nicht den persönlichen Vor-Ort-Termin, sondern dient nur seiner Vorbereitung. Die Durchführung des Quick-Checks hat einen rein informatorischen Charakter und Ihre Angaben sowie die Ergebnisse des Quick-Checks werden nicht an die zuständige Einbürgerungsbehörde übermittelt. Die Löschung des Quick-Checks erfolgt 30 Minuten nach Absendung des Antrags, beziehungsweise nach drei Stunden Ihrer Inaktivität.

Hiermit möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des digitalen Einbürgerungsantrags sowie des weiteren Verfahrens informieren.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer  Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Landeshauptstadt Mainz
Bürgeramt
Sachgebiet Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht
Postfach 3680
55026 Mainz

Datenschutzbeauftragter

Bei Fragen zum Datenschutz oder dieser Datenschutzerklärung erreichen Sie unsere Datenschutzbeauftragte/unseren Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Telefon: +49 6131 12 - 2216
E-Mail: datenschutzstadt.mainzde
Postanschrift: Postfach 38 20
55028 Mainz

Kategorien der Daten, die immer erhoben werden

Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschlecht, Adress-/Kontaktdaten, Zahlungsinformationen.

Folgende Kategorien werden nur bei Bedarf erhoben

Daten zu wirtschaftlichen Verhältnissen, Daten zum ausländerrechtlichen Status, Schulbildung, Sprachkenntnisse, Personendaten von Vorfahren, Ehegatten und Kindern, frühere Personendaten.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten („sensible Daten"), Erhebung nur falls für das spezielle Verfahren erforderlich

Daten zur Verurteilung wegen einer Straftat, Daten aus den Ermittlungsergebnissen der angefragten Behörden, Gesundheitsdaten, Daten zur politischen Orientierung soweit sie sich aus der erforderlichen Sicherheitsbefragung und/oder der Ausländerakte ergeben. Gegebenenfalls Angaben zur ethnischen Herkunft, soweit in der Kopie des Identitätsnachweises (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) vorhanden und hochgeladen werden.

Quellen der Daten

Angabe durch Sie selbst im Rahmen des Antrags. Darüber hinaus werden personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an den Verantwortlichen verpflichtet sind und dies im Einzelfall erforderlich ist.

Beispiele:

  • Landeskriminalamt ab Vollendung des 14. Lebensjahres,
  • Landesamt für den Verfassungsschutz ab Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • Bundeszentralregister ab Vollendung des 14. Lebensjahres,
  • Staatsanwaltschaft ab Vollendung des 14. Lebensjahres,
  • Finanzämter,
  • Standesämter,
  • Jugendämter,
  • Rentenversicherungsträger,
  • BAMF,
  • Job-Center und Sozialleistungsträger

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Um über Ihren Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu entscheiden, müssen wir Ihre persönlichen Daten erheben. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeit ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. §8-10, 31,32 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), §21 Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG), Art. 2 Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit (StaatenlMindÜbkAG).

Gegebenenfalls werden Daten aufgrund einer Einwilligung nach § 67 b des Sozialgesetzbuches X verarbeitet (Zustimmung zur Auskunftseinholung). Sofern Sie die Einwilligung in die Auskunftseinholung im Rahmen des Antrags abgegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der zuständigen Einbürgerungsbehörde per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten (Kontaktangaben oben) widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, wird nicht berührt.

Ihre Rechte

Ihnen stehen Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu. Möchten Sie Ihre Rechte in Anspruch nehmen, wenden Sie sich diesbezüglich per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten (Kontaktangaben oben) oder im Laufe des weiteren Einbürgerungsverfahrens an den für Sie zuständigen Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde.


Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Ihre Beschwerden können Sie an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Rheinland-Pfalz richten:
Postanschrift: Stadt Mainz, Hauptamt, Datenschutz, Postfach 3820, 55028 Mainz
Besucheradresse: Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1, 55116 Mainz
Tel.: +49 6131/12–0
Fax.: +49 6131/12-3800
E-Mail: datenschutzstadt.mainzde
Internet: https://www.mainz.de 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb der Datenverarbeitungssysteme erfolgt durch:

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München

als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Darüber hinaus werden im weiteren Einbürgerungsverfahren Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an:

Das Standesamt, die Meldebehörden, die Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Sicherheitsbehörden (Bundeszentralregister, Landesamt für Verfassungsschutz, Polizei), die Sozialleistungsträger.

Entscheidungen über die erfolgte Einbürgerung werden zudem im deutschlandweit geführten Staatsangehörigkeitsregister (EStA) gespeichert.

Falls es erforderlich und gesetzlich zulässig ist, werden Ihre Daten auch an die zuständigen Behörden Ihres Heimatstaats weitergegeben.

Es ist grundsätzlich nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln; außer wenn das erlaubt und zum Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts zwingend erforderlich ist.

Speicherdauer

Nach Absendung des Antrags werden alle Daten nach 30 Minuten aus dem Antragsservice gelöscht. Sollten Sie den Antrag nicht abgesendet haben, werden die Daten nach drei Stunden Inaktivität gelöscht.


Die mit dem Antrag an die Einbürgerungsbehörde übermittelten Daten sind 30 Jahre durch die Einbürgerungsbehörde aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten nach 30 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten.

Technischer Support

Sollten Sie unseren technischen Support kontaktiert oder eine Störung gemeldet haben, werden die von Ihnen angegebenen und zur Durchführung des Supports beziehungsweise zur gewünschten Kontaktaufnahme bei Meldung einer Störung erforderlichen Daten verarbeitet.