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Wahl des Beirats für Migration und Integration

Mitreden. Mitentscheiden. Wählen.

Am 10. November 2024 finden landesweit die Beiratswahlen für Migration und Integration statt. Informieren Sie sich hier, wer wählen kann und wie man kandidiert.

Mainz wählt Vielfalt!

Am 10. November 2024 wird in Mainz der Beirat für Migration und Integration gewählt.

Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Kommune wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen kurze Informationen zum Wahlverfahren geben. Sollten Sie konkrete Überlegungen haben mit einer Liste zur Wahl anzutreten, so sind verschiedene juristische Vorgaben einzuhalten.
Gerne bietet Ihnen das Büro für Migration und Integration oder das Wahlbüro eine Vorab-Beratung an (Kontaktdaten siehe unten).

Wer darf wählen?

Wer an der Wahl teilnehmen will, muss ab dem 10. August 2024 in Mainz mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Wahlberechtigt sind:

  • Alle Einwohner:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner:innen,
  • Alle Einwohner:innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
    • als Spätaussiedler:in oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
    • durch Einbürgerung
    • nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    • nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer:in oder Spätaussiedler:in oder dessen Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist

sowie die Kinder der oben genannten, soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle Mainzer Einwohner:innen, soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wer wird ins Wählerverzeichnis eingetragen?

Alle wahlberechtigten ausländischen und eingebürgerten Einwohner:innen, die am 06. Oktober 2024 in Mainz mit Hauptwohnung gemeldet sind (spätester Termin für die Anmeldung: 10. August 2024 wg. Dreimonatsfrist) werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Auf Antrag können sich bis zum 08. November 2024 alle Einwohner:innen eintragen lassen, sofern Sie die Wahlberechtigungsvoraussetzungen erfüllen (s.o.).

Ab wann können Wahlvorschläge (= Listen) aufgestellt werden?

Die Aufstellung der Bewerber für die Listen ist ab sofort möglich.
Eine Vorab-Beratung ist im Büro für Migration und Integration oder im Wahlbüro möglich (Kontaktdaten siehe unten).

Wie stelle ich eine Liste auf?

Falls Sie mit einer Liste zur Wahl antreten möchten, sind einige Formalitäten dringend einzuhalten. So ist schon die Listenaufstellung an Vorgaben des Wahlgesetzes gebunden.
Zunächst sollte eine sog. "Vertrauensperson" durch Sie benannt werden, die im Namen der Liste den Kontakt mit der Stadtverwaltung hält. Gerne können Sie sich hierzu vorab im Büro für Migration und Integration oder im Wahlbüro beraten lassen (Kontaktdaten siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass sie die Listenaufstellung öffentlich bekannt machen; dafür muss spätestens drei Tage vor dem Termin der Listenaufstellung eine Anzeige in der regionalen Zeitung erscheinen.

Was ist bei der Listenaufstellung einzureichen?

Die Wahlvorschläge sind auf Vordrucken einzureichen, die von der Stadtverwaltung, Wahlbüro (Stadthaus, Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Frau Lehn, 06131 12-3838 oder Frau Schepp, 06131 12-2965), zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Wahlvorschlag sind insbesondere einzureichen:

  • Die Zustimmungserklärungen der Bewerber:innen zur Aufnahme in den Wahlvorschlag,
  • Wählbarkeitsbescheinigungen für die Bewerber:innen,
  • die Unterstützungsunterschriften von mindestens 20 wahlberechtigten Personen,
  • Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber:innen.

Bis wann können Listen eingereicht werden?

Zur Wahl können Listen als Wahlvorschläge eingereicht werden. Abgabeschluss: Montag, 23. September 2024, 18 Uhr.

ACHTUNG! Danach können keine Mängel oder Angaben mehr korrigiert oder geändert werden. Es empfiehlt sich, die Unterlagen zur Kandidatur vorher einzureichen, damit diese rechtzeitig geprüft werden können.

Wann wird über die Zulassung der Listen entschieden?

Zu gegebener Zeit entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung darüber, welche Listen zur Wahl zugelassen werden und macht dies anschließend im Amtsblatt bekannt. Über den genauen Termin informieren Sie sich bitte hier.

Wie kann ich mich über die antretenden Listen informieren?

Das Büro für Migration und Integration wird voraussichtlich im Foyer des Stadthauses Große Bleiche allen antretenden Listen die Möglichkeit geben, sich der Öffentlichkeit vorzustellen.
Der Termin ist derzeit für Oktober, bzw. wenige Wochen vor der Wahl geplant.

Wie unterstützt die Verwaltung die antretenden Listen?

Die Stadtverwaltung ist politisch neutral und darum ist eine finanzielle Unterstützung von Listen gesetzlich verboten.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Wahl erfolgt ausschließlich im Rahmen der Briefwahl. Dafür wird ein Wählerverzeichnis angelegt. Frühestens ab dem 7. Oktober 2024 werden alle im Wählerverzeichnis enthaltenen Personen von der Stadtverwaltung per Post benachrichtigt und erhalten ihre Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen und ein Musterstimmzettel). Die Briefwahlunterlagen sind auszufüllen und die dafür vorgesehenen Briefumschläge zu stecken. Diese werden entweder per Post zurückgeschickt oder können bei der Stadtverwaltung (Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz) zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Eine Abgabe ist auch noch am Sonntag, den 10. November 2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich; danach werden keine Unterlagen mehr angenommen.

Personen, die einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, erhalten automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post. Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen entfällt somit.

Verloren gegangene Briefwahlunterlagen werden nicht ersetzt.

Wie wird gewählt?

Personalisierte Verhältniswahl

Die Wahlberechtigten haben zur Kennzeichnung von Bewerbern so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Beirat zu wählen sind, also 23.

Der Wähler, der nur Bewerbern seine Stimme geben kann, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind, hat folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:

  • Er kann die ihm zur Verfügung stehenden Stimmen an Bewerber eines oder mehrerer Wahlvorschläge vergeben (panaschieren); dabei kann er einem Bewerber, auch einem mehrfach aufgeführten Bewerber, bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) oder
  • er kann, wenn er nicht alle ihm zustehenden Stimmen einzeln vergeben will, einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass die restlichen Stimmen den Bewerbern des angekreuzten Wahlvorschlags in der Reihenfolge von oben nach unten zugeteilt werden, oder
  • er kann nur den Wahlvorschlag, den er wählen will, in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass jedem der aufgeführten Bewerbernamen eine Stimme zugeteilt wird.

Über den Wahlvorgang und die zur Wahl stehenden Listen wird eine Broschüre erstellt, die auch den Musterstimmzettel enthält.
Diese Broschüre kann allerdings erst nach der Zulassung der Listen erarbeitet werden kann. Darum finden Sie diese Broschüre voraussichtlich Mitte Oktober hier.

Wo wird gewählt?

Die Stimmabgabe erfolgt über die Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Diese können auch bis zum 8. November 2024, 18 Uhr persönlich im Stadthaus Große Bleiche abgegeben werden oder über den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. 

Am Wahltag, den 10. November 2024 ist bis 18 Uhr eine persönliche Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz noch möglich. Bitte beachten Sie, dass vor Ort keine Urnenwahl stattfindet. 

Nach 18 Uhr werden am Wahltag, den 10. November 2024 keine Briefwahlunterlagen mehr angenommen. 

Wann ist Wahltag?

Der landesweite Wahltag in Rheinland-Pfalz ist der 10. November 2024. Diesem Wahltag schließt sich auch die Landeshauptstadt Mainz an. Da die Wahlen ausschließlich im Wege der Briefwahlen erfolgt, sind an diesem Tag keine Wahllokale geöffnet.

Sprechstunde

Das Büro für Migration und Integration bietet jederzeit eine Beratung per Telefon oder E-Mail an. 

Bitte melden Sie unter migration.integrationstadt.mainzde

Bei speziellen Fragen, zum Beispiel zu Ihrer Kandidatur oder zum Einblick ins Wählerverzeichnis, wenden Sie sich bitte an das städtische Wahlbüro (s.u. Kontaktdaten). 

Kontaktdaten

Allgemeine Vorab-Beratung
Büro für Migration und Integration
Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz
Integrationsbeauftragter Herr Wittmer, 06131 12-2737

Weitergehende Beratung
Wahlbüro
Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz
Frau Lehn, 06131 12-3838 oder
Herr Frommelt, 06131 12-2965

Weitere Informationen und Downloads