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Ehrenamtliche Vormundschaft – Ein Stück begleiten – viel bewegen

Informationen zu einem interessanten und spannenden Ehrenamt
Bei einer ehrenamtlichen Vormundschaft handelt es sich um ein vielseitiges und faszinierendes, aber auch um ein besonders verantwortungsvolles Ehrenamt.
Sie möchten sich für Kinder und Jugendliche mit oder auch ohne Fluchthintergrund engagieren und deren rechtliche Vertretung übernehmen?

Fachstelle Ehrenamtliche Vormundschaften

Anlaufstelle für Interessierte ist die Fachstelle Ehrenamtliche Vormundschaften im Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz.

Die Fachstelle

  • macht sich für die Gewinnung ehrenamtlicher Vormundschaften stark,
  • berät Mainzer Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt engagieren,
  • schult und begleitet ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder bei ihrer Tätigkeit,
  • kooperiert mit Sozialen Diensten und Gericht und unterstützt die Ehrenamtlichen mit Fortbildungsangeboten,
  • fördert die Übernahme ehrenamtlicher Vormundschaften im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Kindes durch Vernetzung mit vielen Partnern im sozialen Raum und der Flüchtlingshilfe.

Auf dieser Seite beantwortet die Fachstelle die wichtigsten Fragen rund um das Ehrenamt "Ehrenamtliche Vormundschaft". Für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren Sie die Fachstelle gerne telefonisch oder per E-Mail.

Was ist eine Vormundschaft?

Eine Vormundin oder ein Vormund vertritt ein Kind oder einen Jugendlichen anstellte der Eltern, wenn diese ihr Sorgerecht nicht ausüben können oder dürfen. 
Die Vormundin oder der Vormund sorgt im Rahmen der gesetzlichen Vertretung und als Bezugsperson für das Wohlergehen des betroffenen Kindes.

Es gibt verschiedene Formen der Vormundschaft. Eine Vormundschaft kann ehrenamtlich geführt werden. Darüber hinaus gibt es beruflich geführte Vormundschaften, Vormundschaften, die von einem Verein geführt werden oder auch Vormundschaften, die als Amtsvormundschaften beim Jugendamt angesiedelt sind.
Aktuell werden im Bereich der Amtsvormundschaften die meisten Vormundschaften geführt.

Welche Aufgaben hat eine ehrenamtliche Vormundin oder ein ehrenamtlicher Vormund?

Aufgaben einer ehrenamtlichen Vormundin oder eines ehrenamtlichen Vormunds

Ein ehrenamtlicher Vormund

  • vertritt das Kind in rechtlichen Belangen
  • achtet auf kindgerechte Unterbringung
  • entscheidet in Fragen der schulischen und beruflichen Ausbildung
  • kümmert sich um Behördenangelegenheiten
  • entscheidet in Fragen der medizinischen Versorgung des Kindes
  • verwaltet gegebenenfalls Finanzen

Die betroffenen Kinder leben in der Regel in Pflegefamilien oder Jugendhilfeeinrichtungen.

Zur Ausübung der Aufgaben werden in der Vormundschaft ehrenamtlich Tätige geschult, unterstützt und begleitet.

Der Weg zu einer ehrenamtlichen Vormundschaft

Personen, die sich im Rahmen einer ehrenamtlichen Vormundschaft engagieren möchten, benötigen keine speziellen Vorkenntnisse.  Da es sich bei der Ausübung dieses Ehrenamtes um eine verantwortungsvolle Tätigkeit handelt, werden die betroffenen Personen geschult und begleitet.

Interessierte können:

  • sich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in der Fachstelle für Ehrenamtliche Vormundschaften informieren und beraten lassen.
  • an einer Qualifizierungsschulung zur Ausübung einer ehrenamtlichen Vormundschaft teilnehmen. Diese wird gebührenfrei angeboten. Ein Zertifikat über die Teilnahme wird ausgestellt.
  • an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu fachspezifischen Themen teilnehmen.

Zur Ausübung einer ehrenamtlichen Vormundschaft ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Zur tatsächlichen Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft kommt es erst, wenn das Familiengericht die betroffene Person als Vormund bestellt hat. 

Adresse

Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Beurkundungswesen
Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3509
E-Mail
ehrenamtliche.vormundschaftenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC