Die Betreuungsbehörde - FAQ
Zusätzlich berät und unterstützt sie zu betreuungsrechtlichen Fragen und vermittelt alternative Hilfen.
1. Was sind die Voraussetzungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung?
2. Wie werde ich rechtliche Betreuer:in (ehrenamtlich/beruflich)?
Die Eignung eines ehrenamtlichen Betreuers erfolgt durch die Prüfung der Betreuungsbehörde nach Paragraf 21 BtOG. Die Registrierungsvoraussetzungen für einen beruflichen Betreuer ergeben sich nach Paragraf 23 BtOG.
3. Wie erstelle ich eine Vollmacht?
4. Wo kann ich meine Vollmacht beglaubigen lassen?
Die Vollmacht kann von einer Ortsverwaltung oder dem Bürgerservice beglaubigt werden (Verweis).
Weitere Informationen
5. Welche Kosten entstehen bei einer rechtlichen Betreuung?
Die Kosten (monatliche Pauschale für den Betreuer) für eine rechtliche Betreuung müssen nur bei einem Vermögen ab 10.000 Euro selbst getragen werden. Bei einem Vermögen ab 25.000 Euro werden zusätzlich auch die jährlichen Gerichtskosten, sowie die Kosten für Sachverständigengutachten (zum Beispiel ärztliche Gutachten) dem Betroffenen in Rechnung gestellt.
6. Wo finde ich Informationen zu Beglaubigungen?
Informationen erhalten Sie bei unserem Bürgeramt.
7. Wo finde ich Informationen zu Patient:innenverfügung?
Informationen erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz".
Weitere Informationen
8. Wo finde ich Informationen zur Betreuungsverfügung?
Informationen zur Betreuungsverfügung erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz" sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
9. Wo finde ich Informationen zur Vorsorgevollmacht?
Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz": sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
10. Wo finde ich Informationen zur Registrierung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister?
Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz": sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
11. Wie werde ich ehrenamtliche:r Betreuer:in
Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche rechtliche betreuende Person für Menschen in Mainz, die nicht zu ihren Angehörigen oder dem Bekanntenkreis zählen?
Bitte wenden Sie sich dann an einen der fünf Mainzer Betreuungsvereine. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Unterstützung auf dem Weg zur Aufnahme des Ehrenamts.
Die Betreuungsvereine bieten unter anderem Einführungskurse zum Thema rechtliche Betreuung an.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abschluss einer sogenannten Vereinbarung zur Begleitung und Unterstützung (Paragraf 22 BtOG) mit einem anerkannten Betreuungsverein Voraussetzung für die Bestellung, wenn keine persönliche oder familiäre Bindung zu der betreuten Person besteht.
Grundsätzlich können Sie sich bei Fragen zur ehrenamtlichen Betreuung zwecks Beratung an folgende Mitarbeiter:innen wenden:
Frau Christina Lindberg
Telefon: +49 6131 12-2960
christina.lindbergstadt.mainzde
Frau Birgid Maier
Telefon: +49 6131 12-2539
birgid.maierstadt.mainzde
Frau Destina Deliba Tümen
Telefon: +49 6131 12-4165
destina-deliba.tuemenstadt.mainzde
Frau Iman Madiane-Bouchabchoub
Telefon: +49 6131 12-3560
iman.madiane-Bouchabchoubstadt.mainzde
Weitere Informationen
Adresse
- Telefon
- +49 6131 115
- Telefax
- +49 6131 12-3950
- amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde
- betreuungsbehoerdestadt.mainzde
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Für ein persönlicher Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport