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Die Betreuungsbehörde - FAQ

Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht im Rahmen eines Betreuungsverfahrens. Hierbei erstellt sie einen Sozialbericht und schlägt gegebenenfalls einen Betreuer vor.
Zusätzlich berät und unterstützt sie zu betreuungsrechtlichen Fragen und vermittelt alternative Hilfen.

1. Was sind die Voraussetzungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung?

Kann ein Volljähriger/eine Volljährige seine/ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn/sie eine rechtliche Betreuer:in.

2. Wie werde ich rechtliche Betreuer:in (ehrenamtlich/beruflich)?

Die Eignung eines ehrenamtlichen Betreuers erfolgt durch die Prüfung der Betreuungsbehörde nach Paragraf 21 BtOG. Die Registrierungsvoraussetzungen für einen beruflichen Betreuer ergeben sich nach Paragraf 23 BtOG.

3. Wie erstelle ich eine Vollmacht?

Eine Vollmacht kann per Musterformular (Verweis Bundesministerium der Justiz) oder auch formfrei ausgefüllt werden. Bei Erstellung der Vollmacht muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein. Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer müssen ihre Adressen angeben, Ort, Datum und die Unterschrift.

4. Wo kann ich meine Vollmacht beglaubigen lassen?

Die Vollmacht kann von einer Ortsverwaltung oder dem Bürgerservice beglaubigt werden (Verweis).

5. Welche Kosten entstehen bei einer rechtlichen Betreuung?

Die Kosten (monatliche Pauschale für den Betreuer) für eine rechtliche Betreuung müssen nur bei einem Vermögen ab 10.000 Euro selbst getragen werden. Bei einem Vermögen ab 25.000 Euro werden zusätzlich auch die jährlichen Gerichtskosten, sowie die Kosten für Sachverständigengutachten (zum Beispiel ärztliche Gutachten) dem Betroffenen in Rechnung gestellt.

6. Wo finde ich Informationen zu Beglaubigungen?

Informationen erhalten Sie bei unserem Bürgeramt.

7. Wo finde ich Informationen zu Patient:innenverfügung?

Informationen erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz".

8. Wo finde ich Informationen zur Betreuungsverfügung?

Informationen zur Betreuungsverfügung erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz" sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.


9. Wo finde ich Informationen zur Vorsorgevollmacht?

Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz": sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

10. Wo finde ich Informationen zur Registrierung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister?

Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz": sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

11. Wie werde ich ehrenamtliche:r Betreuer:in

Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche rechtliche betreuende Person für Menschen in Mainz, die nicht zu ihren Angehörigen oder dem Bekanntenkreis zählen?

Bitte wenden Sie sich dann an einen der fünf Mainzer Betreuungsvereine. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Unterstützung auf dem Weg zur Aufnahme des Ehrenamts.

Die Betreuungsvereine bieten unter anderem Einführungskurse zum Thema rechtliche Betreuung an.

Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abschluss einer sogenannten Vereinbarung zur Begleitung und Unterstützung (Paragraf 22 BtOG) mit einem anerkannten Betreuungsverein Voraussetzung für die Bestellung, wenn keine persönliche oder familiäre Bindung zu der betreuten Person besteht.

Grundsätzlich können Sie sich bei Fragen zur ehrenamtlichen Betreuung zwecks Beratung an folgende Mitarbeiter:innen wenden:

Frau Christina Lindberg
Telefon: +49 6131 12-2960
christina.lindbergstadt.mainzde

Frau Birgid Maier
Telefon: +49 6131 12-2539
birgid.maierstadt.mainzde

Frau Destina Deliba Tümen
Telefon: +49 6131 12-4165
destina-deliba.tuemenstadt.mainzde

Frau Iman Madiane-Bouchabchoub
Telefon: +49 6131 12-3560
iman.madiane-Bouchabchoubstadt.mainzde

Adresse

Besondere Hilfen, Betreuungsbehörde
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 115
Telefax
+49 6131 12-3950
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde
E-Mail
betreuungsbehoerdestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Für ein persönlicher Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
iStock mesh cube
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