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Öffentliche Bekanntmachungen der behördlichen Vermessungsstelle

Die behördliche Vermessungsstelle der Stadt Mainz ist eine sonstige öffentliche Vermessungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 2 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm). Werden von der behördlichen Vermessungsstelle Verwaltungsentscheidungen nach § 15 LGVerm (Bestimmung von Flurstücksgrenzen) und § 16 LGVerm (Abmarkung von Grenzpunkten) öffentlich bekannt gegeben, sind die entsprechenden Vermessungsschriften gem. § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im Internet zu veröffentlichen.

Die öffentlichen Bekanntmachungen zu den vorstehend genannten Verwaltungsentscheidungen finden Sie im Amtsblatt der Stadt Mainz. Auf mainz.de kann das Amtsblatt als PDF-Dokument aufgerufen werden. Zudem ist das Amtsblatt im Stadthaus Große Bleiche oder über die Ortsverwaltungen erhältlich.

Den Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe sowie die entsprechende Grenzniederschrift können sie auf dieser Seite einsehen.

In der Skizze zur Grenzniederschrift und im textlichen Teil der Niederschrift über den Grenztermin (Grenzniederschrift) wird auf die Eintragung von personenbezogenen Angaben verzichtet. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt ohne die Liste der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie sonstigen Personen und Stellen.

Sofern es aktuelle öffentliche Bekanntgaben sowie Grenzniederschriften der behördlichen Vermessungsstelle Mainz gibt, wird deren Inhalt nachfolgend angezeigt.