Zuwendungsbericht
Nach Nr. 6.6 der Verwaltungsvorschrift Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung der Landesregierung Rheinland-Pfalz wird dem Transparenzgebot durch die Veröffentlichung eines jährlichen Zuwendungsberichts nach §7 Abs. 1 Nr. 12 LTranspG Rechnung getragen. Zuwendungen sind ab einem Schwellenwert von 1.000,00 € netto zu veröffentlichen, sofern sie dem Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz innerhalb des Berichtszeitraums vorgelegt worden sind.