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Pressemeldung

(gl) Stadt ermöglicht Gastronomen in Mainz Witterungsschutzaufbauten. Mit dem Beginn der Corona-Krise war das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben – wie wir es in unserer vielfältigen und bunten Stadt kennen – nahezu zum Erliegen gekommen. Insbesondere für die heimische Gastronomie war und ist bis heute die Corona-Pandemie eine enorme Belastung. Viele gastronomische Betriebe konnten über Wochen kaum oder keinerlei Einnahmen generieren, während der Miet- oder Pachtzins, Versicherungen und andere Kosten weiterliefen.

Pressemitteilung: Außenbewirtschaftung auch im Winter möglich

Die Landeshauptstadt Mainz erkannte dies und half schnell und möglichst unbürokratisch dort, wo Belastungen besonders spürbar waren. Im April 2020 wurde dafür das Hilfspaket „Mainz hilft sofort – Unterstützung für die Wirtschaft, das Ehrenamt, die Familien, die Kultur und den Zusammenhalt in unserer Stadt“ geschnürt.

Mit Blick auf die stark betroffene Gastronomie wurden darin unter anderem folgende Hilfsmaßnahmen beschlossen:

• Gebühren für die Sondernutzungen von Gastronomen und Einzelhändler, zum Beispiel für Außenbestuhlung, werden für das gesamte Jahr 2020 nicht erhoben.
• Sondernutzungsgebühren in Schließzeiten oder für ausgefallene beziehungsweise abgesagte Veranstaltungen werden zurückerstattet.
• Bisher genutzte Flächen für eine Sondernutzung konnten auf Antrag erweitert und gegebenenfalls auch um öffentliche Stellplätze erweitert werden.

Von dem Erweiterungsangebot machte eine Vielzahl an Gastronomiebetrieben Gebrauch. Die Betriebe konnten so ihre Außenflächen erweitern, um während der Corona-Pandemie zusätzliche Sitzplätze im Freien mit dem gebotenen Mindestabstand anzubieten. Das gute Ergebnis konnte in den letzten Wochen in der Stadt beobachtet werden.

Da viele Gäste bis heute aber große Bedenken über einen Gastronomiebesuch in geschlossenen Räumen haben, befürchten viele Gastronomen für die bevorstehenden Wintermonate erneut einbrechende Umsätze und denken alternativ darüber nach, die bewirtschafteten Außenflächen mit Hilfe von Aufbauten auch in der kalten Jahreszeit zu nutzen. Die Stadt Mainz befürwortet und unterstützt dies ausdrücklich.

Auch der Stadtrat hatte das Thema Außengastronomie in seiner Sitzung am 23. September 2020 aufgegriffen und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die Maßnahmen des Hilfspakets „Mainz hilft sofort“ bis Ende 2021 verlängert werden können.

Oberbürgermeister Michael Ebling und Ordnungsdezernentin Manuela Matz: „Es ist übergreifender Konsens in der Stadtspitze, dass die erweiterten Außenflächen auch in der nahenden kalten Jahreszeit genutzt werden können. Die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse gelten zunächst noch bis zum 31.12.2020 und können nach dem Beschluss des Stadtrates auch im Jahr 2021 – sofern von dem jeweiligen Gastronomen gewünscht – nach Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt so weitergeführt werden. Zusätzlich sollen Witterungsschutzaufbauten ermöglicht werden. Wir bitten deshalb alle Gastronomen, die sich mit der überbauten Nutzung der Sondernutzungsflächen in ihrem bislang genehmigten Außenbereich beschäftigen, ihre Ideen und Konzepte der Stadt zeitnah zukommen zu lassen.“

Das Sachgebiet „Sondernutzungen“ im Standes-, Rechts- und Ordnungsamt wird die Anzeigen bündeln und mit den betroffenen Fachämtern (Feuerwehr, Bauamt, Verkehrsabteilung, Stadtbildpflege) koordinieren. Auf diesem Weg sollen - wie bereits im Frühjahr bei der Erweiterung und Neuschaffung von Außenbewirtschaftungsflächen - kurze Wege und eine schnelle Reaktion ermöglicht werden. Im Rahmen der erfolgenden Prüfungen wird darauf geachtet, dass die Aufbauten - wünschenswert sind insbesondere Zelte oder Pavillons und keine festen Aufbauten - keine Einschränkungen für den Verkehr (gerade im Hinblick auf Kinderwagen und Rollstühle) darstellen. Daher wird auch der städtische Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bedarfsfall und bei Problemen mit eingebunden werden.

Zu beachten ist, dass die Aufbauten zum Witterungsschutz nicht fest im Boden verankert werden dürfen. Darüber hinaus steht auch die Stadtbildpflege beim Stadtplanungsamt interessierten Gastronomen beratend zur Seite, wenn es um gestalterische Fragen geht.

Ordnungsdezernentin Manuela Matz wird in der kommenden Woche die Altstadt-Gastronomen in einem Termin nochmals auf das weitere Vorgehen hinweisen und weitere Details mit den Gastronomen besprechen.

„Unser ausdrücklicher Wunsch wäre zugleich, dass Gastronomen sich zusammenschließen, um einen optisch möglichst einheitlichen Witterungsschutz zu beschaffen, beispielsweise über den Verkehrsverein Mainz e.V.. Hier besteht zugleich die Überlegung, solche Beschaffungen finanziell zu unterstützen“, so Ebling und Matz abschließend.

Die etwaige Befreiung von Gebühren für die Sondernutzung der Flächen für die Außengastronomie im Jahr 2021 wird derzeit noch geprüft – sobald hierzu eine endgültige Entscheidung getroffen wurde, wird auch hierüber umgehend und zeitnah informiert werden.


Hinweis:
Anzeige zur Stellung eines Witterungsschutzes im Außenbereich:
Per mail: sondernutzung.corona@stadt.mainz.de
Telefon: 06131 – 12 2435

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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