Pressemeldung
(rap) Bitte beachten! Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wie Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr gelten unverändert !
Pressemitteilung: Mainz: Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung wird bis zum 25. April verlängert
Die Landeshauptstadt Mainz hat am heutigen Tage die Allgemeinverfügung zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen neu veröffentlicht. Sie gilt nunmehr zunächst bis zum 25.04.2021.
Es kommt mit der neuen Allgemeinverfügung zu sehr geringfügigen Veränderungen. So legt das Land neu fest, dass
- Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nur als Einzelangebote zulässig sind, sowie
- der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen untersagt wird.
Ansonsten kommt es zu keinerlei weiteren inhaltlichen Änderungen bei den bislang gültigen Regelungen: Auch die Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr behalten weiterhin Gültigkeit - bitte beachten Sie diese weiterhin und halten sich an diese Vorgaben. Sie dienen zu Ihrem eigenen Gesundheitsschutz und dem anderer Menschen in ihrem Umfeld.
Es kommt mit der neuen Allgemeinverfügung zu sehr geringfügigen Veränderungen. So legt das Land neu fest, dass
- Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nur als Einzelangebote zulässig sind, sowie
- der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen untersagt wird.
Ansonsten kommt es zu keinerlei weiteren inhaltlichen Änderungen bei den bislang gültigen Regelungen: Auch die Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr behalten weiterhin Gültigkeit - bitte beachten Sie diese weiterhin und halten sich an diese Vorgaben. Sie dienen zu Ihrem eigenen Gesundheitsschutz und dem anderer Menschen in ihrem Umfeld.
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Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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