Pressemeldung
(gl) Seit Donnerstag, 3. Juni 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Landeshauptstadt Mainz unter dem Grenzwert von 50. Damit gelten ab Freitag, 11. Juni 2021, 0.00 Uhr weitere Lockerungen gemäß der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (22. CoBeLVO).
Pressemitteilung: Inzidenz in Mainz stabil unter 50 weitere Lockerungen ab Freitag
Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kultur und Sport.
Lockerungen im Bereich Kultur gemäß der 22. CoBeLVO:
Der Betrieb von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen im Freien ist mit bis zu 250 Zuschauer:innen zulässig.
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur in kleinen Gruppen ist bis maximal 20 Personen sowie einer leitenden Person im Freien, im Innenbereich in Gruppen bis maximal zehn Personen nebst einer leitenden Person zulässig sowie in Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre.
Musik- und Kunstunterricht in kleinen Gruppen bis zu 20 Personen nebst einer Lehrperson im Freien sowie in Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre im Innenbereich ist zulässig.
Lockerungen im Bereich Sport gemäß der 22. CoBeLVO:
Amateur- und Freizeitsport ist im Freien mit bis zu 20 Personen zulässig, im Innenbereich ist angeleitetes Training mit bis zu zehn Personen oder 25 Kindern erlaubt.
Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports sind bis zu 250 Zuschauer:innen im Freien gestattet.
Lockerungsmaßnahmen der Stadt:
Aufgrund der positiven Entwicklung der Inzidenz – stabil unter 50 - und dem bevorstehenden schönen Wetter hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz heute beschlossen ab Freitag, 11. Juni 2021, die städtischen Wasserspielplätze im Volkspark, Goetheplatz und am Fort Elisabeth zu öffnen. Die vorbereitenden Arbeiten laufen bereits. Der Wasserspielplatz im Hartenbergpark kann aus technischen Gründen erst in der kommenden Woche in Betrieb genommen werden.
Auch das Grillen ist ab Freitag, 11. Juni 2021, wieder in den dafür vorgesehenen Flächen im Volkspark und am Winterhafen unter Beachtung der geltenden Bestimmungen der CoBeLVO erlaubt.
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab tritt dazu in engen zeitlichen Abständen zusammen.
Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus.
Lockerungen im Bereich Kultur gemäß der 22. CoBeLVO:
Der Betrieb von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen im Freien ist mit bis zu 250 Zuschauer:innen zulässig.
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur in kleinen Gruppen ist bis maximal 20 Personen sowie einer leitenden Person im Freien, im Innenbereich in Gruppen bis maximal zehn Personen nebst einer leitenden Person zulässig sowie in Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre.
Musik- und Kunstunterricht in kleinen Gruppen bis zu 20 Personen nebst einer Lehrperson im Freien sowie in Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre im Innenbereich ist zulässig.
Lockerungen im Bereich Sport gemäß der 22. CoBeLVO:
Amateur- und Freizeitsport ist im Freien mit bis zu 20 Personen zulässig, im Innenbereich ist angeleitetes Training mit bis zu zehn Personen oder 25 Kindern erlaubt.
Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports sind bis zu 250 Zuschauer:innen im Freien gestattet.
Lockerungsmaßnahmen der Stadt:
Aufgrund der positiven Entwicklung der Inzidenz – stabil unter 50 - und dem bevorstehenden schönen Wetter hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz heute beschlossen ab Freitag, 11. Juni 2021, die städtischen Wasserspielplätze im Volkspark, Goetheplatz und am Fort Elisabeth zu öffnen. Die vorbereitenden Arbeiten laufen bereits. Der Wasserspielplatz im Hartenbergpark kann aus technischen Gründen erst in der kommenden Woche in Betrieb genommen werden.
Auch das Grillen ist ab Freitag, 11. Juni 2021, wieder in den dafür vorgesehenen Flächen im Volkspark und am Winterhafen unter Beachtung der geltenden Bestimmungen der CoBeLVO erlaubt.
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab tritt dazu in engen zeitlichen Abständen zusammen.
Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus.
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-22 21
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