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Pressemeldung

(skh) Bürgerbeteiligung hat in der Landeshauptstadt Mainz eine lange Tradition und findet bereits in und mit unterschiedlichen Formen und Methoden statt. Neben den gesetzlich geregelten formalen Beteiligungsverfahren, wie z.B. bei städtebaulichen Planungen oder Bauleitplanverfahren, gibt es vielzählige informellen Beteiligungsprozesse: Z.B. Bürgerveranstaltungen im Rahmen des Programms Soziale Stadt oder die Zukunftswerkstatt in Mainz- Weisenau. Aber auch Bürgerforen, Fragestunden oder Runde Tische sollen die Mainzer:innen animieren, sich in Planungsprozessen einzubringen und mitzugestalten.

Die Landeshauptstadt Mainz stellt ihre Leitlinien zur Bürgerbeteiligung vor

Künftig soll es für alle informellen Bürgerbeteiligungsprozesse einen verbindlichen Rahmen geben. Dazu hat eine Arbeitsgruppe aus jeweils acht Vertreter:innen der Bürgerschaft, Politik und Verwaltung Leitlinien entwickelt. Diese stellten Oberbürgermeister Michael Ebling und Monika Roth, Leiterin der Stabsstelle für Bürgerbeteiligung im Büro des Oberbürgermeisters, am Montag, 28. März, im Rahmen einer Online-Pressekonferenz vor.
„Wir wollen und müssen unsere Bürger:innen mehr in unser politisches Gemeinwesen, in unsere Entscheidungsfindung und -umsetzung einbinden und Politik so greifbarer und gestaltbarer machen. Mit der Erarbeitung der Leitlinien nehmen wir nun einen großen Schritt auf dem Weg zu mehr Partizipation. Das freut mich sehr, ich freue mich auf die weiteren Schritte und danke allen, die in den letzten Jahren mit viel Herzblut, Sinn und Verstand an diesen Leitlinien gearbeitet haben“, so Oberbürgermeister Michael Ebling.
Die Leitlinien sollen die Grundlage aller künftigen Bürgerbeteiligungsverfahren in Mainz darstellen und verpflichtend für alle Vorhaben gelten, die im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt Mainz liegen – beispielsweise in den Bereichen Stadtplanung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Kultur, Soziales und Wirtschaft. Diese wichtigen Planungen und Projekte der Landeshauptstadt Mainz berühren das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerschaft nachhaltig und umso wichtiger ist es, dass die Beteiligung der Stadtgesellschaft sehr früh beginnt. Das Spektrum der Inhalte und Themen, die Gegenstand einer Bürgerbeteilung sein können, ist somit breit angelegt und erstreckt sich auf nahezu alle kommunalen Handlungsfelder.
Monika Roth, Leiterin der Stabsstelle Bürgerbeteiligung im Büro des Oberbürgermeisters: “Mit den Leitlinien Bürgerbeteiligung startet ein Lernprozess für uns alle. Sie sind aber eine sehr gute Grundlage für klare Strukturen des gemeinsamen Gestaltens und eine gute Basis für mehr Vertrauen in Beteiligung.“
Das weitere Vorgehen sieht vor, dass am 30. März 2022 der Haupt- und Personalausschuss zu den Leitlinien berät und am 6. April 2022 der Stadtrat seinen Beschluss dazu fasst. Danach wird ein Umsetzungskonzept mit Standards für alle verwaltungsinternen Abläufe erarbeitet und die notwendigen Ressourcen beziffert. Als Begleitgremium soll ein Beirat Bürgerbeteiligung einberufen werden. Begleitet wurde der Prozess der Erarbeitung der Leitlinien von der Stiftung Mitarbeit aus Bonn. Die Arbeitsgruppe bestand aus 24 Mitgliedern, jeweils acht Mitgliedern aus der Einwohnerschaft, acht Teilnehmer:innen der Verwaltung sowie acht Vertreter:innen aus der Politik (Ratsfraktionen).
Der erste Entwurf dieser Leitlinien steht unter https://bi.mainz.de/to0040.php?__ksinr=3854 als Download zur Verfügung.

Qualitätskriterien für gute Bürgerbeteiligung der Arbeitsgruppe
1. Einbindung der Einwohner:innen & Ermutigung zur Mitwirkung
2. Fairness & Verlässlichkeit – Verlässlichkeit, Transparenz und gegenseitiges Vertrauen
3. Spielregeln im Prozess
4. Gemeinsame Verantwortung aller Akteure
5. Kontinuierliche Information & Transparenz
6. Klare Zielsetzungen & Rahmenbedingungen
7. Ergebnisoffenheit
8. Frühzeitigkeit – Frühzeitige Information für alle durch Vorhabenliste
9. Sorgfältiger und verlässlicher Umgang mit den Ergebnissen - Verbindlichkeit
10. Sorgfältige Konzeptentwicklung, kompetente Prozessgestaltung & neutrale Moderation
11. Lernen aus Erfahrung (Evaluieren; Beirat einbinden, Feedback Bürger)
12. Ausreichende Ressourcen (in der Verwaltung)

Die Grundlagen der Bürgerbeteiligung in Mainz sind nach Auffasung der Arbeitsgruppe
1. Beirat Bürgerbeteiligung – Geschäftsordnung macht transparent, welche Kompetenzen der Beirat hat
2. Verlässlicher Umgang mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung
3. Übergreifende Regeln für die Bürgerbeteiligung in Mainz – Respektvoller Umgang – Sachlichkeit und Themenbezug – Dialogregeln
4. Professionelle Prozessgestaltung (Qualifizierung der MA)
5. Beteiligungskonzept für jedes Vorhaben
6. Neutrale Moderation & Moderatorenpool
7. Verbindung von freiwilligen mit rechtlich verankerten Beteiligungsverfahren
8. Beratungs- und Koordinierungsstelle
9. Beteiligungsverantwortliche

Instrumente zur Realisierung guter Bürgerbeteiligung waren ebenso Thema der Arbeitsgruppe
1. Online-Beteiligungsplattform, Newsletter, analog – über die Zeitung, regionale Zeitungen, Amtsblatt, Plakate, Infowände, Info über Vereine, Institutionen vor Ort, Ortsverwaltung, Schule, Kita
2. Einbringen von Anregungen und Ideen aus der Stadtgesellschaft – kann jede/r Bürger:in; bei 200 Unterstütz wird die Anregung geprüft, eventuell in den Ortsbeiräten/Fachausschüssen beraten
3. Anregungen können auch zu den Vorhaben gemacht werden, z.B. das es eine Bürgerbeteiligung geben soll
4. Vorhabenliste – frühzeitige und transparente Information vor dem Gremienlauf, 2 Wochen auf der Vorhabenliste
5. Übergreifende Beteiligungsformate
• Bürgerforen - Weiterentwicklen
• Formate zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen; hier gibt es ein abgestimmtes Konzept; auch personell aufgestockt und eine Lenkungsgruppe der jugendpolitischen Sprechern und bereits vielfältige Ansätze

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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