Pressemeldung
(rap) Am Montag, 26. Dezember 2022, 18.00 Uhr, endete die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers im Stadtteil Mainz-Hechtsheim am 12. Februar 2023. Am heutigen Tag bestätigte der städtische Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sit¬zung unter Führung des Wahlleiters Günter Beck die folgend genannten Wahlvorschläge:
Pressemitteilung: Wahlausschuss bestätigt sechs Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Amt der Ortvorsteherin / des Ortsvorstehers im Stadtteil Mainz-Hechtsheim am 12. Februar 2023
Kandidat/in 1
CDU
Ulrike Cohnen
Kandidat/in 2
SPD
Ylva Dayan
Kandidat/in 3
GRÜNE
Jürgen Linde
Kandidat/in 4
FREIE WÄHLER
Heike Leidinger-Stenner
Kandidat/in 5
FDP
Jan-Hendrik Driessen
Kandidat/in 6
EINZELBEWERBER
Kai Schütz
Gemäß § 23 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz / KWG) und § 29 Kommunalwahlordnung (KWO) sind Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn
• Form und Frist nicht gewahrt sind,
• die erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht geleistet wurden,
• der Nachweis der geheimen Bewerberaufstellung nicht erbracht ist,
• die Wahlvorschläge den durch das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung aufgestellten Anforderungen nicht genügen.
Die sechs aufgeführten Wahlvorschläge entsprachen diesen Vorgaben. Der Wahlvorschlag der Partei Die PARTEI musste hingegen vom Wahlausschuss zurückgewiesen werden, da er nicht den Anforderungen des §17 KWG entsprach.
(Die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ergibt sich nach § 62 Abs. 5 KWG wie folgt: Zunächst sind die im Ortsbeirat vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der bei der letzten Wahl erreichten Stimmenzahl aufgeführt, es folgen die übrigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der Bewerbernamen gemäß § 62 Abs. 5 KWG).
Die benannten Bewerber:innen wurden damit als Kandidatinnen und Kandidaten bei der Wahl für das Amt der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers am Sonntag, 12. Februar 2023 zugelassen und werden in der benannten Reihenfolge auf dem Stimmzettel erscheinen.
Sollte eine Kandidatin / ein Kandidat bei diesem Wahlgang am 12.02.2023 die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich verei¬nen, ist sie/er zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher im Stadtteil Mainz-Hechtsheim gewählt.
Sollte dies nicht der Fall sein, gehen die beiden stimmstärksten Personen in die Stichwahl am Sonntag, 05. März 2023.
Dann entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen.
* * *
CDU
Ulrike Cohnen
Kandidat/in 2
SPD
Ylva Dayan
Kandidat/in 3
GRÜNE
Jürgen Linde
Kandidat/in 4
FREIE WÄHLER
Heike Leidinger-Stenner
Kandidat/in 5
FDP
Jan-Hendrik Driessen
Kandidat/in 6
EINZELBEWERBER
Kai Schütz
Gemäß § 23 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz / KWG) und § 29 Kommunalwahlordnung (KWO) sind Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn
• Form und Frist nicht gewahrt sind,
• die erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht geleistet wurden,
• der Nachweis der geheimen Bewerberaufstellung nicht erbracht ist,
• die Wahlvorschläge den durch das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung aufgestellten Anforderungen nicht genügen.
Die sechs aufgeführten Wahlvorschläge entsprachen diesen Vorgaben. Der Wahlvorschlag der Partei Die PARTEI musste hingegen vom Wahlausschuss zurückgewiesen werden, da er nicht den Anforderungen des §17 KWG entsprach.
(Die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ergibt sich nach § 62 Abs. 5 KWG wie folgt: Zunächst sind die im Ortsbeirat vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der bei der letzten Wahl erreichten Stimmenzahl aufgeführt, es folgen die übrigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der Bewerbernamen gemäß § 62 Abs. 5 KWG).
Die benannten Bewerber:innen wurden damit als Kandidatinnen und Kandidaten bei der Wahl für das Amt der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers am Sonntag, 12. Februar 2023 zugelassen und werden in der benannten Reihenfolge auf dem Stimmzettel erscheinen.
Sollte eine Kandidatin / ein Kandidat bei diesem Wahlgang am 12.02.2023 die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich verei¬nen, ist sie/er zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher im Stadtteil Mainz-Hechtsheim gewählt.
Sollte dies nicht der Fall sein, gehen die beiden stimmstärksten Personen in die Stichwahl am Sonntag, 05. März 2023.
Dann entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen.
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Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
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