Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Pressemeldung

(rap.-) Die Stadt Mainz aktualisiert ihren Verwarnungsgeldkatalog. Bestimmte Verstöße werden ab jetzt stärker geahndet. Der Verwarnungsgeldkatalog des Ordnungsamtes beinhaltet Verwarnungsgelder bei Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie verschiedener Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich des Umweltschutzes.

Pressemitteilung: Stadt Mainz aktualisiert Verwarnungsgeldkatalog – Verstöße werden stärker geahndet

Bei Letzterem wurden die Mindestverwarnungsgelder zwischenzeitlich deutlich erhöht, was dazu führte, dass auch der stadteigene Katalog nochmals angepasst werden musste. Hierbei wurden alle Tatbestände kritisch überprüft.

Ab sofort werden das Wegwerfen von Gegenständen des Hausmülls (Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Kaugummis, Becher, Teller, Taschentücher), Wildes Urinieren sowie Verunreinigungen durch menschlichen Kot mit 55 Euro bestraft. Vorher lag die Strafe zwischen 15 und 35 Euro.
„Wir reagieren mit der Erhöhung der Verwarngelder bei illegalem Urinieren auch auf aktuelle Entwicklungen. In den letzten Wochen und Monaten ist es hier vermehrt zu Beschwerden aus der Bevölkerung gekommen“, erklärt Ordnungsdezernentin Manuela Matz.

Das gelte auch für das Wegwerfen von Zigarettenkippen und von Kaugummis. „Wir liegen hier mit den nun fälligen 55 Euro sogar 5 Euro über der Mindestforderung des Bußgeldkataloges des Landes, um den Anforderungen an ordnungsgemäße Müllentsorgung und Umweltschutz gerecht zu werden“, so Matz.

Die Erteilung einer Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld kommt nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten nur bei geringfügigen Verstößen in Betracht. Das Verwarnungsgeld, welches vor Ort erhoben wird, kann dabei bis zu 55 Euro betragen. „Wir sind hier ganz bewusst an die oberste Grenze gegangen, auch um ein Zeichen zu setzen“, erklärt die Ordnungsdezernentin. Je nach Einzelfall und Schwere des Verstoßes stehe es den Mitarbeiter:innen des Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes jedoch auch frei, überhaupt keine Verwarnung vor Ort auszusprechen, sondern direkt ein förmliches Bußgeldverfahren einzuleiten, bei dem sodann auch höhere Geldbußen nach dem jeweiligen gesetzlichen Rahmen festgesetzt werden können.

„Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten immer wieder Schwerpunktkontrollen - auch in zivil - durchführen und diesen Verstößen nachgehen. Ich appelliere an alle, sich an die Regeln zu halten“, sagt Manuela Matz.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
Internet