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Pressemeldung

(rap) Am Montag, 20 November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu schaltet das EBA erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Plattform www.laermaktionsplanung-schiene.de frei.

Pressemitteilung: Schienenlärm: Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Während der ersten Phase im März und April 2023 konnten sich über sechs Wochen alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. In diesem Zeitraum hatten Bürger:innen insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das EBA sichtet die Beiträge derzeit und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.

Zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte die Landeshauptstadt Mainz bereits über den Beginn der Lärmaktionsplanung an den Schienenwegen des Bundes informiert.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Bereits jetzt finden interessierte Bürger:innen auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren und zum weiteren Ablauf.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase (13. März 2023 bis 24. April 2023) konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen.
Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Newsletter und Kontakt:
Auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Interessierte auch für den Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.
Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse adressiert werden: umgebungslaerm@eba.bund.de.
Postalische Anfragen können unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn gerichtet werden.

Herausgeber

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Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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