Pressemeldung
Oberbürgermeister Nino Haase wendet sich in der Diskussion um ein Böllerverbot im Umfeld von Tierheimen und Tierparks an die zuständigen Ministerinnen in Bund und Land sowie an den Deutschen Städtetag.
Feuerwerksverbot im Umfeld von Tierheim und Tierparks: OB Nino Haase wendet sich an Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Es besteht Handlungsbedarf zum Schutz der Tiere“
Oberbürgermeister Haase: „Viele Menschen sind von den Böllern an Silvester genervt, einige leiden sogar extrem darunter. Letzteres gilt natürlich auch für sehr viele Tiere. Mir ist es ein Herzensanliegen, gegen dieses Leid vorzugehen. In den Wochen vor meinem ersten Silvester im Amt des Oberbürgermeisters musste ich jedoch feststellen, wie stark das Bundes- und Landesrecht die Kommunen daran hindert, hier wirkungsvolle Verbote zu erlassen. Dies muss sich ändern - das haben auch die Erfahrungen des Mainzer Tierheims aus der Silvesternacht 2023/24 gezeigt.“
Daher, so der Oberbürgermeister, habe er sowohl Bundesinnenministerin Nancy Faeser als auch Landesumweltministerin Katrin Eder per Brief darum gebeten, die Rechtslage zu ändern. Das Problem bestünde bereits seit Jahren: „Wir Mainzerinnen und Mainzer können es alleine aber nicht lösen.“ Die Verwaltung habe die geltende Rechtslage korrekt widergegeben. „Als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt sehe ich es als meine Aufgabe an, mich damit nicht abzufinden, sondern für grundlegend bessere gesetzliche Rahmenbedingungen einzutreten - im Sinne der Menschen, aber auch, wie in diesem Fall, der Tiere.“
Haase unterstützt daher die Forderungen des Städtetags aus voller Überzeugung: „Wir brauchen rund um unser Tierheim, aber auch am Wildpark oder in den Naturschutzgebieten das Recht, die Böllerei abzustellen. Mit der notwendigen Rechtsänderung, einer vorausschauenden Einsatzplanung und einer starken Präsenz von Vollzugsdienst und Polizei schaffen wir die Grundlage, um Menschen wie Tiere in der Silvesternacht deutlich besser zu schützen“, so Haase. Unverzichtbar sei dabei auch ein „stärkeres Bewusstsein in der Bevölkerung“. Aufgabe der Stadt werde deshalb sein, früher und breiter für den Verzicht auf Böller und Feuerwerk in sensiblen Bereichen zu werben. Hierzu gehöre eine ansprechende Kampagne sowie dort, wo es sinnvoll ist, auch aufsuchende Sozialarbeit.
Oberbürgermeister Nino Haase wird am kommenden Montag (15. Januar ) gemeinsam mit Ordnungsdezernentin Manuela Matz und dem Ordnungsamt bei einem kurzfristig anberaumten Ortstermin das Mainzer Tierheim besuchen, um sich ein persönliches Bild zu machen und gemeinsam die Situation zu bewerten.
Die Schreiben, die OB Haase am 10. Januar 2024 an die Ministerinnen gesendet hat, sind dieser Meldung im Wortlaut angefügt.
Hintergrund
Der Handlungsspielraum der Stadt Mainz geht soweit, wie die Gesetze es ihr einräumen. Vorliegend handelt es sich um eine sogenannte „Auftragsangelegenheit“. Dies bedeutet: Die Stadt handelt nicht im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten. Vielmehr führt sie Bundesrecht im Auftrag aus. Sie kann deswegen nicht darüber hinaus selbst aktiv werden.
Der Bundesverordnungsgeber hat sich für ein weitgehendes Recht der Bürger zum Abbrennen von bestimmte Feuerwerksklassen und Böllern am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres entschieden. Diesen Willen des Bundesverordnungsgebers und mittelbar des Bundesgesetzgebers muss die Stadt respektieren, unabhängig davon, ob sie die Regelung als „sinnhaft“ oder „kritikwürdig“ empfindet.
Die Stadtverwaltung ist im staatlichen Gefüge der Exekutive zuzurechnen. Das bedeutet: Es ist ihre zugewiesene Aufgabe und gleichzeitig auch Pflicht, die Gesetze auszuführen bzw. zu vollziehen. Wenn die Stadt als Ordnungsbehörde eine Maßnahme (Feuerwerksverbotszone) treffen will, muss sie sich dabei auf eine Rechtsgrundlage stützen.
Im staatlichen Gefüge ist es die Legislative (also die Parlamente), die darüber entscheidet, ob für einen bestimmten Bereich eine Rechtsgrundlage geschaffen wird. Der Gesetzgeber entscheidet dabei auch über die Reichweite der Rechtsgrundlage, beispielsweise in dem er bestimmte Voraussetzungen bestimmt, die vorliegen müssen, damit von der Rechtsgrundlage Gebrauch gemacht werden kann.
Das gilt auch für die Forderung nach einer Feuerwerksverbotszone um das Tierheim herum: Es muss eine Rechtsgrundlage/Eingriffsgrundlage vorliegen, damit die Stadt eine solche Verbotszone einrichten darf.
Vorliegend bestimmt das Sprengstoffrecht die Möglichkeiten. Hier hat der Bundesgesetzgeber zusammen mit dem Bundesverordnungsgeber bestimmt, dass am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres bestimmte Klassen von Böllern und Feuerwerken von Personen abgebrannt werden können. Gleichzeitig hat er für bestimmte Bereiche von Gesetzes wegen bestimmt, dass dort dieses Recht nicht gilt. Das ist derzeit der unmittelbare Bereich um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen. Nicht aufgeführt sind hier Zoos, Tiergehege, Tierheime und vergleichbare Einrichtungen. Der Verordnungsgeber hat das Schutzbedürfnis für diese Einrichtungen anders gewürdigt und kein Verbot ausgesprochen.
Grundsätzlich regelt das Sprengstoffgesetz i.V.m. der 1. SprengV als Bundesrecht den Umgang mit dem am Silvester grundsätzlich erlaubten Feuerwerk abschließend.
Die Stadt ist mithin nicht befugt, über diese Regelungen hinaus Maßnahmen zu treffen. Es wäre am Bundesgesetzgeber bzw. Bundesverordnungsgeber Regelungen zu schaffen, die beispielsweise für Tierheime gelten.
Daher, so der Oberbürgermeister, habe er sowohl Bundesinnenministerin Nancy Faeser als auch Landesumweltministerin Katrin Eder per Brief darum gebeten, die Rechtslage zu ändern. Das Problem bestünde bereits seit Jahren: „Wir Mainzerinnen und Mainzer können es alleine aber nicht lösen.“ Die Verwaltung habe die geltende Rechtslage korrekt widergegeben. „Als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt sehe ich es als meine Aufgabe an, mich damit nicht abzufinden, sondern für grundlegend bessere gesetzliche Rahmenbedingungen einzutreten - im Sinne der Menschen, aber auch, wie in diesem Fall, der Tiere.“
Haase unterstützt daher die Forderungen des Städtetags aus voller Überzeugung: „Wir brauchen rund um unser Tierheim, aber auch am Wildpark oder in den Naturschutzgebieten das Recht, die Böllerei abzustellen. Mit der notwendigen Rechtsänderung, einer vorausschauenden Einsatzplanung und einer starken Präsenz von Vollzugsdienst und Polizei schaffen wir die Grundlage, um Menschen wie Tiere in der Silvesternacht deutlich besser zu schützen“, so Haase. Unverzichtbar sei dabei auch ein „stärkeres Bewusstsein in der Bevölkerung“. Aufgabe der Stadt werde deshalb sein, früher und breiter für den Verzicht auf Böller und Feuerwerk in sensiblen Bereichen zu werben. Hierzu gehöre eine ansprechende Kampagne sowie dort, wo es sinnvoll ist, auch aufsuchende Sozialarbeit.
Oberbürgermeister Nino Haase wird am kommenden Montag (15. Januar ) gemeinsam mit Ordnungsdezernentin Manuela Matz und dem Ordnungsamt bei einem kurzfristig anberaumten Ortstermin das Mainzer Tierheim besuchen, um sich ein persönliches Bild zu machen und gemeinsam die Situation zu bewerten.
Die Schreiben, die OB Haase am 10. Januar 2024 an die Ministerinnen gesendet hat, sind dieser Meldung im Wortlaut angefügt.
Hintergrund
Der Handlungsspielraum der Stadt Mainz geht soweit, wie die Gesetze es ihr einräumen. Vorliegend handelt es sich um eine sogenannte „Auftragsangelegenheit“. Dies bedeutet: Die Stadt handelt nicht im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten. Vielmehr führt sie Bundesrecht im Auftrag aus. Sie kann deswegen nicht darüber hinaus selbst aktiv werden.
Der Bundesverordnungsgeber hat sich für ein weitgehendes Recht der Bürger zum Abbrennen von bestimmte Feuerwerksklassen und Böllern am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres entschieden. Diesen Willen des Bundesverordnungsgebers und mittelbar des Bundesgesetzgebers muss die Stadt respektieren, unabhängig davon, ob sie die Regelung als „sinnhaft“ oder „kritikwürdig“ empfindet.
Die Stadtverwaltung ist im staatlichen Gefüge der Exekutive zuzurechnen. Das bedeutet: Es ist ihre zugewiesene Aufgabe und gleichzeitig auch Pflicht, die Gesetze auszuführen bzw. zu vollziehen. Wenn die Stadt als Ordnungsbehörde eine Maßnahme (Feuerwerksverbotszone) treffen will, muss sie sich dabei auf eine Rechtsgrundlage stützen.
Im staatlichen Gefüge ist es die Legislative (also die Parlamente), die darüber entscheidet, ob für einen bestimmten Bereich eine Rechtsgrundlage geschaffen wird. Der Gesetzgeber entscheidet dabei auch über die Reichweite der Rechtsgrundlage, beispielsweise in dem er bestimmte Voraussetzungen bestimmt, die vorliegen müssen, damit von der Rechtsgrundlage Gebrauch gemacht werden kann.
Das gilt auch für die Forderung nach einer Feuerwerksverbotszone um das Tierheim herum: Es muss eine Rechtsgrundlage/Eingriffsgrundlage vorliegen, damit die Stadt eine solche Verbotszone einrichten darf.
Vorliegend bestimmt das Sprengstoffrecht die Möglichkeiten. Hier hat der Bundesgesetzgeber zusammen mit dem Bundesverordnungsgeber bestimmt, dass am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres bestimmte Klassen von Böllern und Feuerwerken von Personen abgebrannt werden können. Gleichzeitig hat er für bestimmte Bereiche von Gesetzes wegen bestimmt, dass dort dieses Recht nicht gilt. Das ist derzeit der unmittelbare Bereich um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen. Nicht aufgeführt sind hier Zoos, Tiergehege, Tierheime und vergleichbare Einrichtungen. Der Verordnungsgeber hat das Schutzbedürfnis für diese Einrichtungen anders gewürdigt und kein Verbot ausgesprochen.
Grundsätzlich regelt das Sprengstoffgesetz i.V.m. der 1. SprengV als Bundesrecht den Umgang mit dem am Silvester grundsätzlich erlaubten Feuerwerk abschließend.
Die Stadt ist mithin nicht befugt, über diese Regelungen hinaus Maßnahmen zu treffen. Es wäre am Bundesgesetzgeber bzw. Bundesverordnungsgeber Regelungen zu schaffen, die beispielsweise für Tierheime gelten.
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Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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