Pressemeldung
(ekö) Bei seinen regelmäßigen Kontrollen trifft der Jugendschutz immer wieder Volljährige an, die für Minderjährige alkoholische Getränke wie z. B. Spirituosen einkaufen. Den meisten ist jedoch nicht bewusst, dass dieses Handeln strafrechtliche Konsequenzen hat.
Pressemeldung > Kein Kauf von Alkoholgetränken für Minderjährige: Plakataktion „Fastnacht und Jugendschutz“ weist auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hin
Mit der Plakataktion „Fastnacht und Jugendschutz“ will der Kinder- und Jugendschutz im Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes während der Fastnachtstage hinweisen. Im Fokus dabei stehen der Verkauf und die Weitergabe von Spirituosen, die Jugendliche in diesen Tagen vermehrt konsumieren.
Die Plakate werden an die Gewerbetreibenden im Innenstadtbereich verteilt, die in diesem Zuge zur gemeinsamen Einhaltung des Jugendschutzes aufgefordert werden.
Parallel zu dieser Aktion ist der Kinder- und Jugendschutz gemeinsam mit dem im Haus des Jugendrechts angesiedelten Sachgebiet Jugend der Polizei Mainz an den „närrischen Tagen“ unterwegs, um Jugendschutzkontrollen durchzuführen.
Die Plakate werden an die Gewerbetreibenden im Innenstadtbereich verteilt, die in diesem Zuge zur gemeinsamen Einhaltung des Jugendschutzes aufgefordert werden.
Parallel zu dieser Aktion ist der Kinder- und Jugendschutz gemeinsam mit dem im Haus des Jugendrechts angesiedelten Sachgebiet Jugend der Polizei Mainz an den „närrischen Tagen“ unterwegs, um Jugendschutzkontrollen durchzuführen.
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