Pressemeldung
Europawahl, Stadtratswahl, Ortsbeiratswahl sowie Wahl der Ortsvorsteher/innen am 09. Juni 2024
(rap.) Das städtische Briefwahlbüro im Stadthaus, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss) ist ab sofort für potentielle Briefwähler:innen bei der bevorstehenden Europawahl, Stadtratswahl, der Ortsbeiratswahl sowie dem Votum für die Ortsvorsteher/innen am 09. Juni 2024 geöffnet.
Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Bürgerinnen und Bürgern in Mainz mit Postversand derzeit (bis spätestens 19. Mai 2024) zu.
Besucher:innen werden gebeten, den barrierefreien Zugang des Briefwahlbüros über die Große Bleiche zu nutzen. Der Eingang ist ausgeschildert.
Briefwahlbüro ist ab sofort geöffnet - Bitte die Fristen beachten!
Sollte ein/e Wahlberechtigte/r am 09. Juni 2024 seine/ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Bürger:innen unter der Anschrift
Stadtverwaltung Mainz
Briefwahlbüro,
Stadthaus Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1,
55115 Mainz
die Möglichkeit, schriftlich - unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung - die Briefwahlunterlagen für die Wahl zu beantragen.
Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 06131 - 121500 erreichbar. Zudem besteht die Möglichkeit, per email unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de in Kontakt zu treten.
Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen eine beauftragte Person die Briefwahlunterlagen zu den Wahlen abholen, so muss der/die Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen.
Der/die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro schriftlich versichern, dass er /sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.
Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.
Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag und Mittwoch:
08.00 - 18.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag:
08.00 - 16.00 Uhr,
Freitag:
08.00 - 13.00 Uhr.
Achtung: Am Freitag, 07. Juni 2024 ist das Briefwahlbüro überdies ergänzend von 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Die Briefwahlunterlagen müssen an diesem Freitag, 07. Juni 2024 bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro bean¬tragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 09. Juni 2024, bis spätestens 15.00 Uhr im Briefwahlbüro - und nur hier - beantragt und ausgestellt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 09. Juni 2024 bis spätestens 18.00 Uhr, dem Wahlbüro v o r l i e g e n müssen.
Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.
Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, werden gebeten, die Briefwahlunterlagen N I C H T in ihrem angestamm¬ten Wahllokal abzugeben, sondern Z E N T R A L im Briefwahlbüro im Stadthaus Groß Bleiche, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss).
Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.
Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben wahlberech¬tigt zu sein, bis zum Sonntag, 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06131-121500 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Vorlage des amtlichen Aus¬weises wählen gehen.
Weitere Informationen: www.mainz.de/wahlen.
***
Stadtverwaltung Mainz
Briefwahlbüro,
Stadthaus Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1,
55115 Mainz
die Möglichkeit, schriftlich - unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung - die Briefwahlunterlagen für die Wahl zu beantragen.
Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 06131 - 121500 erreichbar. Zudem besteht die Möglichkeit, per email unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de in Kontakt zu treten.
Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen eine beauftragte Person die Briefwahlunterlagen zu den Wahlen abholen, so muss der/die Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen.
Der/die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro schriftlich versichern, dass er /sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.
Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.
Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag und Mittwoch:
08.00 - 18.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag:
08.00 - 16.00 Uhr,
Freitag:
08.00 - 13.00 Uhr.
Achtung: Am Freitag, 07. Juni 2024 ist das Briefwahlbüro überdies ergänzend von 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Die Briefwahlunterlagen müssen an diesem Freitag, 07. Juni 2024 bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro bean¬tragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 09. Juni 2024, bis spätestens 15.00 Uhr im Briefwahlbüro - und nur hier - beantragt und ausgestellt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 09. Juni 2024 bis spätestens 18.00 Uhr, dem Wahlbüro v o r l i e g e n müssen.
Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.
Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, werden gebeten, die Briefwahlunterlagen N I C H T in ihrem angestamm¬ten Wahllokal abzugeben, sondern Z E N T R A L im Briefwahlbüro im Stadthaus Groß Bleiche, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss).
Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.
Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben wahlberech¬tigt zu sein, bis zum Sonntag, 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06131-121500 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Vorlage des amtlichen Aus¬weises wählen gehen.
Weitere Informationen: www.mainz.de/wahlen.
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Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-22 21
- Telefax
- +49 6131 12-33 83
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