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Pressemeldung

Generelle Anleinpflicht für Hunde in Mainz

Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen: Zuständige Kreisverwaltung Mainz-Bingen legt mit Allgemeinverfügung Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb des Restriktionsgebietes fest

(rap) Die für Tierseuchen zuständige Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Blick auf einen nachgewiesenen Ansteckungsfall am 15.06.2024 mit Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau mit einer Allgemeinverfügung die Seuchenbekämpfungsmaßnahme definiert und das Restriktionsgebiet festgelegt, Hierzu zählt auch das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz (Grafik).

Bis auf Weiteres wirken sich die Bekämpfungsmaßnahmen derzeit in Mainz insofern aus, dass der Transport von „Wildschweinfleischerzeugnissen und sonstigen Neben- und Folgeprodukten innerhalb und aus der infizierten Zone heraus (…) verboten“ ist. Zudem wird „für das gesamte Gebiet der infizierten Zone (…) eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet.“ Überdies legt die Allgemeinverfügung fest: „Es gilt ein Jagdverbot.“

Mit der Allgemeinverfügung, die am 19.06.2024 zunächst auf unbestimmte Zeit in Kraft getreten ist, hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen damit eine tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, insofern wird auch auf die entsprechende Pressemeldung der Kreisverwaltung verwiesen, in welche auch allgemeine Handlungshinweise gegeben werden: www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/3277219944.php

Für das Stadtgebiet Mainz und die Mainzer Bürger:innen ergibt sich insbesondere die Auswirkung, dass für das gesamte Stadtgebiet – also auch in den Innenstadtbereichen – eine generelle Anleinpflicht für Hunde im öffentlichen Raum angeordnet wird. Diese dient dazu, eine weitere Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden, da Hunde sich zwar selbst nicht infizieren können, jedoch das Virus nach Kontakt mit einem infizierten (Wild-) Schwein weiterverbreiten können.

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes wird, insbesondere in den Außenbezirken und an Örtlichkeiten, an denen erfahrungsgemäß viele Hunde ausgeführt werden, entsprechende Kontrollen durchführen und die Einhaltung überwachen. Verstöße gegen die Anleinpflicht können dabei als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Es wird daher auch an Hundehalter:innen und Personen, die Hunde ausführen, appelliert, die Leinenpflicht strikt einzuhalten und bei Spaziergängen besondere Vorsicht walten zu lassen, damit Hunde nicht in Kontakt mit (verendeten) Wildschweinen kommen.

Der Originaltext der Allgemeinverfügung sowie die Grafik der Restriktionszone ist dieser Meldung im Original angefügt.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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