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Pressemeldung

(skh) Das Land Hessen hat im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Lärmminderungsplanung nach Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmkarten erstellt. Dazu gehört auch die Lärmkartierung des Flughafen Frankfurts, dessen kartierte Lärmauswirkungen erstmalig weit in Mainzer Stadtgebiet hineinragen.

2. Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, Bekanntmachung des Planentwurfs

Grund hierfür ist allerdings nicht eine sprunghafte Erhöhung des Fluglärms in Mainz, sondern die Einführung neuer Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm. Dies bestätigen auch die Messergebnisse der Mainzer Fluglärmmessstationen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung können unter http://laerm.hessen.de eingesehen werden.

In dem darauffolgenden Schritt der gesetzlich verankerten Lärmminderungsplanung erfolgt die Lärmaktionsplanung. Die Anregungen aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2023 sind im Regierungspräsidium Darmstadt eingegangen und ausgewertet. Der nun erstellte Textentwurf des Lärmaktionsplans Hessen Teilplan Flughafen Frankfurt Main ist auf der Website des Regierungspräsidium Darmstadt veröffentlicht. Auch Mainzer Bürger:innen haben die Möglichkeit, unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1004442
bis zum 7. August 2024 beim Regierungspräsidium Darmstadt die dargestellten Maßnahmen zu kommentieren.

Alternativ kann eine Eingabe auch per E-Mail oder postalisch unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung bis zum 7. August“ unter folgender Adresse erfolgen:

Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt

E-Mail: beteiligung-lap@rpda.hessen.de

Herausgeber

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Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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