Pressemeldung
(skh) Im Jahr 2017 wurde zur Förderung der E-Mobilität das freie Parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im öffentlichen Raum bis zur Höchstparkdauer eingeführt. Die Maßnahme war für einen begrenzten Zeitraum angedacht, sodass der Umstieg auf ein elektrobetriebenes Fahrzeug positiv verstärkt wird. Dieses Privileg wurde 2017 zunächst für die Dauer von fünf Jahren beschlossen. Im Jahr 2022 wurde dies durch einen Stadtratsbeschluss noch einmal um zwei Jahre verlängert. Die Verlängerung sollte zusätzliche Anreize zum Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen schaffen.
Freies Parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen läuft aus!
Auch dieses Jahr belegen die hohen Zulassungszahlen, dass E-Fahrzeuge gut angenommen werden. Knapp 50 % der neuzugelassenen Fahrzeuge in Deutschland waren im Juli 2024 E- bzw. Hybridfahrzeuge, auch die Zahlen der in Mainz zugelassenen E- und Hybridfahrzeuge steigt kontinuierlich und liegt bei nunmehr knapp 10 %.
Die Stadt Mainz hat sich daher entschlossen, die Regelung, ähnlich wie in anderen Städten - z.B. in Wiesbaden - nicht mehr zu verlängern. Parkende E-Fahrzeuge benötigen also ab sofort zum Parken im öffentlichen Raum wieder einen Parkschein. Hiervon ausgenommen bleiben weiterhin E-Fahrzeuge, die an einem der zahlreichen öffentliche E-Ladestationen laden können. Diese müssen auch weiterhin keine Parkgebühr entrichten.
Die Stadt Mainz hat sich daher entschlossen, die Regelung, ähnlich wie in anderen Städten - z.B. in Wiesbaden - nicht mehr zu verlängern. Parkende E-Fahrzeuge benötigen also ab sofort zum Parken im öffentlichen Raum wieder einen Parkschein. Hiervon ausgenommen bleiben weiterhin E-Fahrzeuge, die an einem der zahlreichen öffentliche E-Ladestationen laden können. Diese müssen auch weiterhin keine Parkgebühr entrichten.
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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