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Pressemeldung

Im Stadtrechtsausschuss wurde heute dem Widerspruch einer Privatperson gegen die verkehrsbehördliche Anordnung zu Tempo 30 in der Parcusstraße/Kaiserstraße sowie der Rheinallee und Rheinstraße auf Grundlage des Luftreinhalteplans stattgegeben. Diese verliert ihre Gültigkeit mit der Begründung, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) auch ohne Tempo 30 eingehalten und sogar unterschritten werden.

Stadtrechtsausschuss gibt Widerspruch gegen Tempo 30 auf der Rheinachse/Kaiserstraße statt

Damit folgte der Ausschuss nicht der Argumentation der Verwaltung, die anführte, dass durch die bundesrechtlichen Vorgaben zum Immissionsschutz der „Erhalt bestmöglicher Luftqualität“ gefordert werde. So beinhalte das Bundesimmissionsschutzgesetz den Passus, dass die Stadt einen Luftreinhalteplan aufzustellen habe, der die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.

Insbesondere die neuen, absehbar strengeren EU-Grenzwerte zur Luftqualität, die 2030 in Kraft treten werden, sind aus Sicht der Verwaltung ein Grund, in der Verbesserung der Luftqualität zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung jetzt nicht nachzulassen. Dieses Argument sieht die Stadtverwaltung im Einklang mit den gesundheitlichen Empfehlungen der WHO, da gesundheitsgefährdende Effekte schon unterhalb geltender Grenzwerte eintreten können.

Mitte Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getretenen. Die strengeren Grenzwerte noch nicht. Die Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, haben zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen - also bis spätestens Dezember 2026. Die Einhaltung der neuen Grenzwerte ist ab dem 1. Januar 2030 verpflichtend.

Die Verwaltung beantragt bei der übergeordneten Landesbehörde die Erlaubnis für eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung von Tempo 30 auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese lässt die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm zu. Bereits der Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt unterstreicht die Bedeutung von Tempo 30 für die Lärmminderung.

Zur Beurteilung der Lärmbelastung in den vom Beschluss des Stadtrechtsausschusses betroffenen Abschnitten, ließ die Verwaltung ein zusätzliches Gutachten erstellen, aus dem hervorgeht, dass es zu erheblichen Überschreitungen der zumutbaren Lärmwerte kommt und somit Tempo 30 auch aus Lärmschutzgründen in der Parcusstraße, Kaiserstraße, Rheinallee von dem Kaiser-Karl-Ring bis zur Diether-von-Isenburg-Straße und in der Rheinstraße zwischen der Quintinsstraße und der Holzhofstraße zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm notwendig ist.

Weiterhin entscheidend für die Einschätzung der Verwaltung für die Bedeutung von Tempo 30 in den besagten Abschnitten ist die Statistik der Polizei, die 2019 vor der Einführung von Tempo 30 km/h auf den genannten Strecken 382 Unfälle mit 15 schwerverletzten Personen aufgenommen hatte. Im Vergleich dazu gab es nach der Einführung z.B. im Jahre 2021 nur noch 192 Unfälle mit einem Schwerverletzten.
Die mit Tempo 30 einhergehenden Fahrtzeitverluste sind nur minimal. Daher bleibe es fraglich, inwieweit Tempo 30 „unverhältnismäßig“ bzw. „einen Freiheitseingriff“ darstelle, da dies einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss gegenüberstehe. So zeigten Messfahrten, dass Tempo 30 einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss ermöglichten und sich die Reisezeitverluste als minimal erwiesen (tagsüber ca. 2 Sekunden pro 100 m).

Das Thema Lärm - besonders der Verkehrslärm – nehme ebenso wie die Steigerung der Lebensqualität in verkehrsstarken Quartieren einen immer höheren Stellenwert ein und spiegele sich auch in der Forderung der Initiative „Lebenswerte Städte“ wieder, der sich die Stadt Mainz angeschlossen habe, betont die Verwaltung mit Blick auf die Entscheidung. Die Initiative setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Die durch die Initiative erzielte Novellierung der StVO zeige, dass sich auch auf Bundesebene die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten des Umweltverbundes und des Klimaschutzes änderten.

Umwelt- und Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger: „Wir sind davon überzeugt, dass Tempo 30 auch weiterhin auf den Hauptachsen der Mainzer Innenstadt die Luftqualität verbessert, die Sicherheit - vor allem auch jene der Schulwege - erhöht und die allgemeine Lebensqualität innerhalb der Innenstadt steigert. Die positive Rückmeldungen von Anwohner:innen in den betroffenen Straßen zur Tempo-30-Regelung bestärken uns in unserem Vorhaben, die bisherige Regelung rechtssicher zum Schutze und Wohl unserer Bevölkerung beizubehalten.“

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Ralf Peterhanwahr
stv. Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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