Baugenehmigung (Werbeanlagen)
Beschreibung
Antrag auf Baugenehmigung für Werbeanlagen
Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn:
- Werbeanlagen errichtet werden,
- Werbeanlagen geändert werden,
- sofern diese nicht nach § 62 Landesbauordnung (LBauO) baugenehmigungsfrei sind.
Den Antrag auf Baugenehmigung stellen Sie schriftlich beim Bauamt. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Die Baugenehmigung erlischt, innerhalb von vier Jahren nach ihrer Zustellung, wenn
- mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder
- die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
- Die Ausführung eines Vorhabens gilt nur dann als begonnen oder als nicht unterbrochen, wenn innerhalb der Frist wesentliche Bauarbeiten ausgeführt wurden.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht vereinbart werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Hierse | Werbeanlagen und Warenautomaten (Altstadt, Oberstadt, Weisenau, Laubenheim) |
Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Bauantrag erforderlich.
Die Inhalte richten sich nach der Landesbauordnung (LBauO), der Bauunterlagenprüfverordnung (BauuntPrüfV) und anderen Vorschriften.
Gebühren
- Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben und
- werden auf Grundlage einer Verordnung des Landes (Besonderes Gebührenverzeichnis) berechnet.
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung
- Baugesetzbuch
Weitere Regelungen können sich aus Gestaltungssatzungen oder Festsetzungen in Bebauungsplänen ergeben.