Baugenehmigung, Widerspruch einlegen
Kurzbeschreibung
Den Widerspruch müssen Sie schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch erheben.Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Unterlagen
Ihr Widerspruchsschreiben sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse
- Datum des Widerspruchs
- Datum und Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch erheben
- Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen
- möglichst eine Begründung, weshalb Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind
- Ihre Unterschrift
- eine Vollmacht, wenn Sie den Widerspruch nicht im eigenen Namen einlegen
Gebühren
Widerspruchsverfahren sind in der Regel kostenpflichtig. Die Kosten trägt, wer in der Sache keinen Erfolg hat, entweder der Widerspruchsführer bzw. die Widerspruchsführerin oder die Behörde selbst. Die Höhe der Kosten ist vom Einzelfall abhängig.
Zahlungsart
Überweisung
Bearbeitungsdauer
Vom Einzelfall abhängig.
Fristen
Die Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides. In der Regel beträgt diese 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Mit der Erhebung eines Widerspruches leiten Sie das Widerspruchsverfahren ein. In diesem wird die Entscheidung der Behörde nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft. Dabei wird auch Ihre Begründung des Widerspruchs berücksichtigt, da sich möglicherweise neue Tatsachen ergeben, die der Behörde bisher unbekannt waren. Es empfiehlt sich daher, den Widerspruch zu begründen.
Kommt die Behörde zum Ergebnis, dass der Widerspruch begründet ist, hebt sie die Ausgangsentscheidung auf und trifft gegebenenfalls eine neue Entscheidung. Dies hängt davon ab, ob Sie allein die Aufhebung des Verwaltungsaktes (Anfechtung) oder zusätzlich noch eine andere Entscheidung (Verpflichtung) von der Behörde möchten. Ihrem Widerspruch wird damit abgeholfen.
Hält die Behörde Ihren Widerspruch hingegen für unbegründet, gibt sie ihn zur Entscheidung an den Stadtrechtsausschuss ab. Der Stadtrechtsausschuss prüft dann die Angelegenheit und trifft die Entscheidung über die Ablehnung oder Stattgabe Ihres Widerspruches durch einen Widerspruchsbescheid.
Wenn Sie sich nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens (weiterhin) in Ihren Rechten verletzt sehen, steht Ihnen der Klageweg offen.
Zuständige Stelle
Den Widerspruch müssen Sie schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch erheben.
Nutzen Sie dazu den Postweg, Fax, eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse stv-mainzpoststelle.rlpde oder eine De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung an die De-Mail-Adresse infostv-mainzde. Die Faxnummer lautet 06131 – 123785.