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Denkmalschutz, Beratung 

Beschreibung

Die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Mainz, das Bauamt, Abt. Denkmalpflege berät Sie gerne in denkmalschutzrechtlichen Fragen bezüglich der Kulturdenkmäler in Mainz.

Erhalt und Pflege eines Kulturdenkmals wird im Denkmalschutzgesetz (DSchG) geregelt.

Genehmigung von Veränderungen an Kulturdenkmälern (§ 13 Abs. 1 DSchG):
Für Veränderungen am Kulturdenkmal ist gemäß § 13 Abs. 1 DSchG eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
> Diese Genehmigung wird auf Antrag von der unteren Denkmalschutzbehörde im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde erteilt.

Über die im jeweiligen Fall erforderlichen Antragsunterlagen informiert sie das Bauamt, Abt. Denkmalpflege. In der Regel ist vorab ein Erörterungs- oder Ortstermin erforderlich.

Genehmigung von Veränderungen in der Umgebung eines Kulturdenkmals (§ 13 Abs. 1 DSchG):
- Auch die Veränderungen in der Umgebung eines Kulturdenkmals sind nach § 13 Abs. 1 DSchG genehmigungspflichtig.
- Wenden Sie sich diesbezüglich an die Abteilung Denkmalpflege im Bauamt.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

nicht erforderlich

Gebühren

nicht erforderlich