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Baugenehmigung beantragen 

Kurzbeschreibung

Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

Beschreibung

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser verantwortet werden, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sein müssen.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Bock Neustadt (außer Zollhafen)
 Frau Bullmann-Müller Gonsenheim
 Frau Hohs Hartenberg-Münchfeld
 Herr Krämer Mombach und Industrie (Mombach-Neustadt)
 Frau Leinen-Reiber Drais
 Herr Bungert Heiligkreuzareal, Lerchenberg, Zollhafen
 Frau Gehrmann Altstadt (außer Bleichenviertel)
 Frau Bopp Bleichenviertel, Hechtsheim
 Frau Cuhas Bretzenheim (Bereich A), Zahlbach
 Frau Mentes Bretzenheim (Bereich B), Universität Campus
 Frau Hofmann Weisenau (außer Heiligkreuzareal)
 Frau Güler Oberstadt, Kliniken
 Herr Robalino Urena Ebersheim, Laubenheim
 Frau Petzold Baugenehmigungen für Finthen und Marienborn

Gebühren

Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

Zahlungsart

- per Überweisung

Fristen

Die Bauaufsichtsbehörde hat nach Eingang des Bauantrags binnen 15 Arbeitstagen zu prüfen, ob 

  1. der Bauantrag und die Bauunterlagen vollständig,
  2. andere Behörden oder Stellen zu beteiligen und
  3. sachverständige Personen heranzuziehen

sind. Ist der Bauantrag unvollständig oder weist er sonst erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde die Bauherrin oder den Bauherrn innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.

Formulare

Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Den Antrag auf Baugenehmigung richten Sie bitte schriftlich an das Bauamt.

Voraussetzungen

Bei Gebäuden gilt: Die Planvorlageberechtigung der Entwurfsverfasser:in muss vorliegen. (§ 13 BauuntPrüfVO)

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

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