Arbeitserlaubnis beantragen
Beschreibung
Wer aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat kommt und in Deutschland arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine damit verbundene Arbeitserlaubnis. Hierzu muss das Formblatt „Antrag auf Zustimmung zu einer Beschäftigung“ ausgefüllt (gegebenenfalls mit Unterstützung des zukünftigen Arbeitgebers) und bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Nach Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit, die der Erwerbstätigkeit zustimmen muss, erhalten Sie von uns dann Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auf dieser finden Sie dann auch Ihre Arbeitserlaubnis mit allen Informationen darüber, welche Erwerbstätigkeiten Sie ausüben dürfen.
Besonderheiten:
Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche:
Bei Ausländern mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium und nachweislich gesichertem Lebensunterhalt, können die deutschen Auslandsvertretungen ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland ausstellen. Dieses Visum ist maximal sechs Monate gültig und ist nicht gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis. Wurde ein potentieller Arbeitgeber gefunden, muss die entsprechende Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und unter Abgabe des Formblattes „Antrag auf Zustimmung zu einer Beschäftigung“ bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis.
Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten
- benötigen hierfür grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis
- auch für die Tätigkeit als Au-Pair ist dies notwendig
Die Ersterteilung sowie eine Verlängerung erfolgt nach:
- Antragstellung beim zuständigen Sachbearbeiter
- nach Einzelfallprüfung wird ggf. die Bundesagentur für Arbeit beteiligt
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- ausgefüllten Antrag
- Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung vom Arbeitgeber
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis