Arbeitserlaubnis beantragen
Beschreibung
Wer aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat kommt und in Deutschland arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine damit verbundene Arbeitserlaubnis. In vielen Fällen muss dabei die Bundesagentur für Arbeit von der Ausländerbehörde beteiligt werden. Hierzu muss das Formblatt
„Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausgefüllt und bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Sofern die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmt, erhalten Sie von uns Ihre Arbeitserlaubnis.
Besonderheiten:
Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche:
Bei ausländischen Personen mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium und nachweislich gesichertem Lebensunterhalt, können die deutschen Auslandsvertretungen ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland ausstellen. Dieses Visum ist maximal sechs Monate gültig und ist nicht gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis. Wurde ein potentieller Arbeitgeber gefunden, muss die entsprechende Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und unter Abgabe des Formblattes
„Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis.
Nicht-EU-Bürger:innen, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten
- benötigen hierfür grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis
- auch für die Tätigkeit als Au-Pair ist dies notwendig
Die Ersterteilung sowie eine Verlängerung erfolgt nach:
- Antragstellung
- nach Einzelfallprüfung wird ggf. die Bundesagentur für Arbeit beteiligt
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Greif | Verpflichtungserklärung | 12-3955 |
Herr Karoui | Verpflichtungserklärungen | +49 6131 12-4104 |
Unterlagen
- Arbeitsvertrag
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich.