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Arbeitserlaubnis beantragen 

Beschreibung

Wer aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat kommt und in Deutschland  arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine damit verbundene Arbeitserlaubnis. In vielen Fällen muss dabei die Bundesagentur für Arbeit von der Ausländerbehörde beteiligt werden. Hierzu muss das Formblatt
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausgefüllt und bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Sofern die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmt, erhalten Sie von uns Ihre Arbeitserlaubnis.

Besonderheiten:

Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche:
Bei ausländischen Personen mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium und nachweislich gesichertem Lebensunterhalt, können die deutschen Auslandsvertretungen ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland ausstellen. Dieses Visum ist maximal sechs Monate gültig und ist nicht gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis. Wurde ein potentieller Arbeitgeber gefunden, muss die entsprechende Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und unter Abgabe des Formblattes
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“  bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis.


Nicht-EU-Bürger:innen, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten

  •  benötigen hierfür grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis
  •  auch für die Tätigkeit als Au-Pair ist dies notwendig


Die Ersterteilung sowie eine Verlängerung erfolgt nach:

  • Antragstellung
  • nach Einzelfallprüfung wird ggf. die Bundesagentur für Arbeit beteiligt

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Greif Verpflichtungserklärung  12-3955
 Herr Karoui Verpflichtungserklärungen  +49 6131 12-4104

Unterlagen

  • Arbeitsvertrag
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich.

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