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Aufenthaltserlaubnis für Studierende 

Beschreibung

Der Aufenthaltszweck "Studium" umfasst Sprachkurse zur Studienvorbereitung, Studienkolleg, erforderliche Praktika sowie ein grundständiges Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule bzw. ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium) oder eine Promotion.

Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken berechtigt auch zur Ausübung einer Beschäftigung, unter anderem für bis zu 140 Tage im Jahr (vgl. § 16b Abs. 3 AufenthG).

Beantragung
persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung

Ausländer mit inländischem Hochschulabschluss
Für Sie besteht die Möglichkeit, ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zu erteilen, um sich einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen zu können.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- gültiger Reisepass
- aktuelle Studienbescheinigung
- aktuelle Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung)
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- vollständig ausgefüllter Antrag mit Unterschrift versehen
- aktueller Finanzierungsnachweise (Sperrkonto,
  Verpflichtungserklärung oder Stipendium)

Zahlungsart

Kartenzahlung bevorzugt