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Befreiung von der Ausweispflicht beantragen 

Beschreibung

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Adresse

Unterlagen

Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

  • ggf. Attest von ärtzlicher Praxis
  • ggf. Nachweis über die Pflegebedürftigkeit
  • letztes Ausweisdokument

Bei Personen mit Betreuung zusätzlich:

  • Generalvollmacht der betreuenden Person bzw. Urkunde der bestellten Betreuung
  • Ausweisdokument der Betreuung

Bei schriftlichen Antrag zusätzlich:

  • formloses Schreiben

Gebühren

Keine.

Fristen

Keine.

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

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