Beglaubigung einholen - inländische Dokumente für die Verwendung im Ausland
Beschreibung
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Kaiserslautern beglaubigt grundsätzlich alle in Rheinland-Pfalz (Zuständigkeitsbereich) ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für die Verwendung im Ausland bestimmt sind, sofern die Zuständigkeit nicht anders geregelt ist.
Beglaubigt wird die
- Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde,
- Berechtigung der unterzeichnenden Person zur Ausstellung der Urkunde sowie
- Echtheit des Dienstsiegels ("Wappensiegels") der ausstellenden Behörde.
Beantragung:
- Apostillen können nicht telefonisch und/oder per E-Mail beantragt werden.
- Die Beantragung kann nur persönlich oder postalisch erfolgen.
Apostillen von Führungszeugnissen:
Die Zuständigkeit liegt in diesem Fall bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn.