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Beglaubigung einholen - inländische Dokumente für die Verwendung im Ausland 

Beschreibung

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Kaiserslautern beglaubigt grundsätzlich alle in Rheinland-Pfalz (Zuständigkeitsbereich) ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für die Verwendung im Ausland bestimmt sind, sofern die Zuständigkeit nicht anders geregelt ist.

Beglaubigt wird die

  • Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde,
  • Berechtigung der unterzeichnenden Person zur Ausstellung der Urkunde sowie
  • Echtheit des Dienstsiegels ("Wappensiegels") der ausstellenden Behörde.

Beantragung:

  • Apostillen können nicht telefonisch und/oder per E-Mail beantragt werden.
  • Die Beantragung kann nur persönlich oder postalisch erfolgen.

Apostillen von Führungszeugnissen:
Die Zuständigkeit liegt in diesem Fall bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn.