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Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 18c Abs. 2 AufenthG) 

Beschreibung

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Wer kann die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Inhaber:innen der Blauen Karte EU, nach einer qualifizierten Beschäftigung von mindestens 33 Monaten, wenn sie einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1) haben. Die Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn Sie ausreichende Kenntnisse (B1) der deutschen Sprache vorweisen können.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:

bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern

  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
  • Arbeitsvertrag
  • aktuelle Mietbescheinigung
    oder
  • Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (m²) und Nachweis über monatliche Kreditbelastung sowie Nebenkosten

bei Selbständigen/ Freiberuflichen

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • letzter Steuerbescheid vom Finanzamt
  • aktuelle Mietbescheinigung
    oder
  • Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (m²) und Nachweis über monatliche Kreditbelastung sowie Nebenkosten

Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:

  • Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 33 bzw. 24 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).
    oder
  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.


Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel nachgewiesen durch:

  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
    oder
  • durch Zeugnisse und Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Zahlungsart

Kartenzahlung bevorzugt