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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen 

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Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Gebühren

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 100 €,
  • mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 100 €

für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 96 €
  • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 93 €.

Was sollte ich noch wissen

Sie möchten die Ausbildung teilweise hier absolvieren und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten: In den meisten Fällen erhalten Sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (z.B. aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis: In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen.

Absolvieren Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung, dürfen Sie unabhängig von der Ausbildung einer Beschäftigung von bis zu zwanzig Stunden pro Woche nachgehen. Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Behörde Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzssuche für 18 Monate erteilen. In dieser Zeit

  • können Sie einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz suchen und
  • dürfen uneingeschränkt arbeiten.

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