Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung, Antrag
Unter diesem Link können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen und verlängern.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Gebühren
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Geltungsdauer über ein Jahr: 100 Euro
- Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 Euro
- Verlängerung um mehr als 3 Monate: 93 Euro
Hinweis: Eine Gebührenbefreiung gibt es nur in Ausnahmefällen.
Was sollte ich noch wissen
Ausnahme: Staatsangehörige der EU-Staaten haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer in Deutschland seinen Wohnsitz nehmen wird.
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Organisationen
- Abteilung Ausländerangelegenheiten (33.01)
- Bürgeramt (33)
- Team Allgemeines Ausländerrecht und EU-Angelegenheiten (33.01.01)
- Team Allgemeines Ausländerrecht und humanitäres Aufenthaltsrecht (33.01.03)
- Team Allgemeines Ausländerrecht und Servicepoint (33.01.02)
- Team humanitäres Aufenthaltsrecht und aufenthaltsbeendende Maßnahmen (33.01.04)