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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung verlängern 

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Beschreibung

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit auf Antrag verlängern lassen.

Gegebenenfalls müssen Sie zeitgleich eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass Sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration erfüllen
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (zu finden unter den Formularen), da eine Arbeitserlaubnis beantragt werden muss.

Gebühren

Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
Geltungsdauer über ein Jahr: 100 Euro
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 Euro
Verlängerung um mehr als 3 Monate: 93 Euro


Hinweis: Eine Gebührenbefreiung gibt es nur in Ausnahmefällen.

Rechtsgrundlagen

§§ 18 ff. Aufenthaltsgesetz

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie erfüllen die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration.
  • Sie haben einen Arbeitsplatz.
  • In vielen Fällen muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung des Aufenthaltstitels zugestimmt haben.

Hinweis: Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Ihre Zulassung richtet sich nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland und den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt. In bestimmten Berufen oder bei Angehörigen bestimmter Staaten liegt die Zulassung zur Beschäftigung im Ermessen der Behörde. In begründeten Einzelfällen kann die Zulassung erfolgen, wenn ein öffentliches Interesse an der Beschäftigung besteht.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf der Geltungsdauer der noch gültigen Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen.

Sollte die Beschäftigung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraussetzen, wird diese von der Ausländerbehörde in einem verwaltungsinternen Verfahren eingeholt.

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