Auskunftssperre/Übermittlungssperre beantragen
Online-Services
Für Online-Dienste via "rlpdirekt" benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion sowie das entsprechende Kartenlesegerät oder die AusweisApp2. Die Bezahlung erfolgt per Abbuchung.
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Übermittlungssperre, Antrag
Ohne Online-Ausweisfunktion
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Übermittlungssperre, Antrag rlpDirekt
Mit Online-Ausweisfunktion
Beschreibung
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre zuständige Meldebehörde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft zu Ihren Daten erteilt.
Einrichten einer Übermittlungssperre:
keine Übermittlung persönlicher Daten an:
- Adressbuchverlage
- Religionsgemeinschaften
- Politische Parteien und Wählergruppen zwecks Volksentscheiden und Alters- und Ehejubiläen
- Sie kann ohne Begründung eingerichtet werden
- Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden
Einrichten einer Auskunftssperre:
- Hiermit können Melderegisterauskünfte gegenüber Privatpersonen und Unternehmen unterbunden werden
- Es ist ein wichtiger Grund (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, Adoption) erforderlich und ein Nachweis darüber vorzulegen (Gerichtsurteil, Arbeitsvertrag etc.)
- Angehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (z.B. Mitarbeitende einer Behörde) genügt nicht als Legitimation
Beantragung einer Sperre:
- persönlich oder
- schriftlich (Formular)
- für die Übermittlungssperre gibt es die Möglichkeit der Online-Beantragung
- Die Sperrwirkung beginnt unverzüglich nach der Eintragung
- Gültigkeit von Auskunftssperren: 2 Jahre
- Gültigkeit von Übermittlungssperren: bis zum Widerruf
- Vor Ablauf der Sperre schreibt der Bürgerservice Sie an und erinnert an die auslaufende Sperre
Voraussetzung
Der Hauptwohnsitz ist in Mainz
Adresse
Links und Downloads
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. entsprechende Nachweise über den wichtigen Grund:
Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte
Bei schriftlichem Antrag:
- Formular
- Kopie des Ausweises
- ggf. entsprechende Nachweise (wie oben)
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an
Fristen
Sperrwirkung direkt nach Eintrag
Rechtsgrundlagen
§ 51 Bundesmeldegesetz
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