Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Grundsätzlich ist jeder deutsche Staatsangehörige, ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.
In Ausnahmefällen kann jedoch eine Befreiung von dieser Ausweispflicht beantragt werden.
Beantragung:
- persönlich, sofern noch möglich
- schriftlich per Fax, Post oder E-Mail
- online per Online-Service
- ein bestellter Betreuer kann dies auch persönlich erledigen
Voraussetzungen
- Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können
- dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Bürgerservice im Bürgeramt hat wieder wie gewohnt geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich: www.mainz.de/termin
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Öffnungszeiten |
Montag |
8 Uhr bis 12.30 Uhr |
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14 Uhr bis 18 Uhr |
Dienstag |
8 Uhr bis 12.30 Uhr |
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14 Uhr bis 17 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Donnerstag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Freitag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d. h. nicht zu früh zu erscheinen, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist weiterhin bei allen Vorsprachen zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68, 69, 75, 76, 90, 92, 93, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- ggf. Attest vom Arzt
- ggf. Nachweis über die Pflegebedürftigkeit
- letztes Ausweisdokument
Bei Personen mit Betreuer zusätzlich:
- Generalvollmacht der betreuenden Person bzw. Urkunde des bestellten Betreuers
- Ausweisdokument des Betreuers
Bei schriftlichen Antrag zusätzlich:
- formloses Schreiben
Gebühren
Bearbeitungszeit
- persönlich: sofort
- schriftlich: max. 14 Tage
Links zu weiteren (Fach)-Informationen
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)