Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Bürgeramt
  5. Bürgerservice
  6. MainzPass beantragen oder verlängern

MainzPass beantragen oder verlängern 

Online-Services

Beschreibung

Der neue "MainzPass" ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Mainz. Er erleichtert Mainzer:innen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit.

Folgende Vergünstigungen können Sie in Anspruch nehmen:

  • Mainzer Mobilität: Die Sondermonatskarte erhalten Sie an den Automaten an den Haltestellen der Mainzer Mobilität (nicht in der Straßenbahn), an den Vorverkaufsstellen der Mainzer Mobilität und im Verkehrscenter am Mainzer Hauptbahnhof. Eine Übersicht der Vertriebsstellen finden Sie im Linkbereich.
  • Veranstaltungen des Amtes für Jugend und Familie (OPEN OHR Festival, Ferienkarte, Ferien- und Freizeitmaßnahmen)
  • Eishalle am Bruchweg
  • Mainzer Tafel
  • Volkshochschule Mainz
  • Mainzer Staatstheater
  • Mainzer Schwimmbäder
  • Mainzer Kammerspiele
  • Programmkinos Capitol & Palatin
  • Gutenberg-Museum
  • Naturhistorisches Museum
  • ASV Mainz 1888 e.V.
  • mainz STORE / Tourist Information: MainzPass-Besitzer:innen erhalten 10 % Rabatt auf Souvenirs (Wein, Tickets und Bücher ausgeschlossen).
  • Frankfurter Hof: MainzPass-Besitzer:innen erhalten, nach Vorlage eines gültigen Ausweises, eine Ermäßigung von 50 % auf den Ticketgrundpreis der Kulturveranstaltungen im Frankfurter Hof. Die Ermäßigung wird an der Abendkasse gewährt. 

Es gelten die Rahmenbedingungen der jeweiligen Anbieter:innen. Bitte fragen Sie vor Ort nach.

Beantragung:

  • Die Erstbeantragung ist nur durch persönliche Vorsprache oder durch die Vorsprache einer bestellten Betreuer:in möglich.
  • Die Verlängerung ist auch per Online-Antrag oder auf dem Postweg möglich. Bitte fügen Sie die benötigten Unterlagen bei.
  • Bei Verlängerung reicht eine Vollmacht aus.

Berechtigte Personen
Personen, die folgende existenzsichernde Leistungen erhalten:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Gültigkeit

Die Gültigkeit des MainzPasses ist auf den Zeitraum der Leistungsbewilligung bzw. Aufenthaltsgestattung beschränkt.
Eine Verlängerung ist möglich.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Foto in Passbildgröße
  • aktueller Leistungsnachweis
  • bei Verlängerung und Vertretung eine entsprechende Vollmacht

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Ausgabe des MainzPasses erfolgt sofort nach Vorsprache.

Hinweise

  • Der MainzPass sowie die darauf gewährten Ermäßigungen sind nicht übertragbar.
  • Für jedes berechtigte Familienmitglied stellen wir einen eigenen Ausweis aus.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.
  • Sie erhalten exzistenzsichernde Leistungen.

Online-Services