Melderegisterauskunft einholen (einfach)
Beschreibung
Privatpersonen, Firmen und Behörden können über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Diese wird gegen Gebühr erteilt, sofern keine Auskunftssperre eingetragen ist.
Einfache Melderegisterauskünfte enthalten folgende Auskünfte:
- Familienname
- Vorname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Beantragung
- persönliche Vorsprache
- schriftliche Anforderung
- per Post
- per Fax
- per Mail
Bei schriftlicher Anforderung ist das SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen.
Sofern die Daten für einen gewerblichen Zweck verwendet werden, ist dieser zwingend anzugeben.
Sofern die Daten zu Werbezwecken oder zum Adresshandel genutzt werden, ist eine ausdrückliche Erklärung der angefragten Person vorzulegen.
Eine telefonische Melderegisterauskunft ist nicht möglich
Voraussetzungen
- gesuchte Person ist/war in Mainz gemeldet
- es liegt keine Auskunftssperre vor
Selbstauskunft
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer/seiner Person gespeicherten Daten sowie auf Unterrichtung über die zur Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefax
- +49 6131 12-3084
- buergeramtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Bei persönlicher Antragstellung:
- Pass oder Personalausweis
- ausreichende Hinweise zur gesuchten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, o.ä.)
- entsprechende Gebühr
Bei schriftlicher Antragstellung:
- Ausweis- oder Personalausweiskopie
- ausreichende Hinweise zur gesuchten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, o.ä.)
- Gebühr (per SEPA-Lastschriftmandat)
- Angaben über gewerblichen Zweck, Verwendung für Werbezwecke oder zum Adresshandel
Gebühren
- 8,10 Euro pro Melderegisterauskunft für Privatpersonen
- 9,20 Euro pro Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke
- 10 Euro pro Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels
ACHTUNG: Es handelt sich hierbei um Bearbeitungsgebühren. Diese fallen auch bei einer negativen Auskunft an.
Zahlungsart
- Bar (bei persönlicher Beantragung)
- EC (bei persönlicher Beantragung)
- SEPA-Lastschriftmandat (bei schriftlicher Beantragung)
Fristen
- Bei persönlicher Beantragung: sofort
- Bei schriftlicher Anfrage: bis zu 14 Tage
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice und Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)