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Melderegisterauskunft einholen (einfach) 

Beschreibung

Privatpersonen, Firmen und Behörden können über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Diese wird gegen Gebühr erteilt, sofern keine Auskunftssperre eingetragen ist.

Einfache Melderegisterauskünfte enthalten folgende Auskünfte:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Beantragung

  • persönliche Vorsprache
  • schriftliche Anforderung
    • per Post
    • per Fax
    • per Mail

Bei schriftlicher Anforderung ist das SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen.

Sofern die Daten für einen gewerblichen Zweck verwendet werden, ist dieser zwingend anzugeben.

Sofern die Daten zu Werbezwecken oder zum Adresshandel genutzt werden, ist eine ausdrückliche Erklärung der angefragten Person vorzulegen.

Eine telefonische Melderegisterauskunft ist nicht möglich


Voraussetzungen

  • gesuchte Person ist/war in Mainz gemeldet
  • es liegt keine Auskunftssperre vor

Selbstauskunft

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer/seiner Person gespeicherten Daten sowie auf Unterrichtung über die zur Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte.

 

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefax
+49 6131 12-3084
E-Mail
buergeramtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Bei persönlicher Antragstellung:

  • Pass oder Personalausweis
  • ausreichende Hinweise zur gesuchten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, o.ä.)
  • entsprechende Gebühr


Bei schriftlicher Antragstellung:

  • Ausweis- oder Personalausweiskopie
  • ausreichende Hinweise zur gesuchten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, o.ä.)
  • Gebühr (per SEPA-Lastschriftmandat)
  • Angaben über gewerblichen Zweck, Verwendung für Werbezwecke oder zum Adresshandel

Gebühren

  • 8,10 Euro pro Melderegisterauskunft für Privatpersonen
  • 9,20 Euro pro Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke
  • 10 Euro pro Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels

Zahlungsart

  • Bar (bei persönlicher Beantragung)
  • EC (bei persönlicher Beantragung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (bei schriftlicher Beantragung)

Fristen

  • Bei persönlicher Beantragung: sofort
  • Bei schriftlicher Anfrage: bis zu 14 Tage