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Melderegisterauskunft einholen (erweitert) 

Beschreibung

Privatpersonen, Firmen und Behörden können über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (Geltendmachung von Rechtsansprüchen u.ä.) zulässig.
Diese Glaubhaftmachung ist für jede einzelne Auskunft vorzulegen.

Die erweiterte Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, Sterbedatum, -ort und -staat
  • frühere Namen
  • Geburtsdatum, -ort, -staat
  • Familienstand (verheiratet, Lebenspartnerschaft führend)
  • derzeitige Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Ein- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vorname und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartner
  • Familienname und Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter

Antragstellung

  • persönliche Vorsprache im Bürgerservice oder einer der Ortsverwaltungen
  • schriftliche Anforderung:
    • per Post: an den Bürgerservice senden
    • per Fax: an Service-Center (+49 6131 12-4291)
    • per Mail: an Service-Center servicecenterstadt.mainzde

Bei schriftlicher Anforderung ist das SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen.

  • Nachweis eines berechtigen Interesses:
    Sofern die Daten für einen gewerblichen Zweck verwendet werden, ist dieser zwingend anzugeben.
  • Sofern die Daten zu Werbezwecken oder zum Adresshandel genutzt werden, ist eine ausdrückliche Erklärung der angefragten Person vorzulegen.

Eine telefonische erweiterte Melderegisterauskunft ist nicht möglich.

Selbstauskunft

Jeder Einwohner und jede Einwohnerin hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer/seiner Person gespeicherten Daten sowie auf Unterrichtung über die zur Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte.

Voraussetzungen

  • Person ist/war in Mainz gemeldet
  • es liegt keine Auskunftssperre vor
  • das "berechtigte Interesse" muss glaubhaft gemacht werden

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Bei persönlicher Antragstellung:

  • Pass oder Personalausweis
  • ausreichende Hinweise zur gesuchten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, o.ä.)
  • entsprechende Gebühr
  • Nachweis über das berechtigte Interesse


Bei schriftlicher Antragstellung:

  • ausreichende Hinweise zur gesuchten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, o.ä.)
  • Gebühr (per SEPA-Lastschriftmandat)
  • Angaben über gewerblichen Zweck, Verwendung für Werbezwecke oder zum Adresshandel
  • Nachweis über das berechtigte Interesse

Gebühren

  • 11,90 Euro pro erweiterte Melderegisterauskunft für Privatpersonen
  • 13 Euro pro erweiterte Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke
  • 13,50 Euro pro erweiterte Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels

Zahlungsart

  • Bar (bei persönlicher Beantragung)
  • EC (bei persönlicher Beantragung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (bei schriftlicher Beantragung)

Fristen

Bei persönlicher Vorsprache: sofortige Aushändigung
Bei schriftlicher Anfrage: bis zu 14 Tage