Melderegisterauskunft einholen (erweitert)
Beschreibung
Privatpersonen, Firmen und Behörden können über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (Geltendmachung von Rechtsansprüchen u.ä.) zulässig.
Diese Glaubhaftmachung ist für jede einzelne Auskunft vorzulegen.
Die erweiterte Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vorname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, Sterbedatum, -ort und -staat
- frühere Namen
- Geburtsdatum, -ort, -staat
- Familienstand (verheiratet, Lebenspartnerschaft führend)
- derzeitige Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienname und Vorname und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname und Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter
Antragstellung
- persönliche Vorsprache im Bürgerservice oder einer der Ortsverwaltungen
- schriftliche Anforderung:
- per Post: an den Bürgerservice senden
- per Fax: an Service-Center (+49 6131 12-4291)
- per Mail: an Service-Center servicecenterstadt.mainzde
Bei schriftlicher Anforderung ist das SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen.
- Nachweis eines berechtigen Interesses:
Sofern die Daten für einen gewerblichen Zweck verwendet werden, ist dieser zwingend anzugeben. - Sofern die Daten zu Werbezwecken oder zum Adresshandel genutzt werden, ist eine ausdrückliche Erklärung der angefragten Person vorzulegen.
Eine telefonische erweiterte Melderegisterauskunft ist nicht möglich.
Selbstauskunft
Jeder Einwohner und jede Einwohnerin hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer/seiner Person gespeicherten Daten sowie auf Unterrichtung über die zur Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte.
Voraussetzungen
- Person ist/war in Mainz gemeldet
- es liegt keine Auskunftssperre vor
- das "berechtigte Interesse" muss glaubhaft gemacht werden
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Bei persönlicher Antragstellung:
- Pass oder Personalausweis
- ausreichende Hinweise zur gesuchten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, o.ä.)
- entsprechende Gebühr
- Nachweis über das berechtigte Interesse
Bei schriftlicher Antragstellung:
- ausreichende Hinweise zur gesuchten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, o.ä.)
- Gebühr (per SEPA-Lastschriftmandat)
- Angaben über gewerblichen Zweck, Verwendung für Werbezwecke oder zum Adresshandel
- Nachweis über das berechtigte Interesse
Gebühren
- 11,90 Euro pro erweiterte Melderegisterauskunft für Privatpersonen
- 13 Euro pro erweiterte Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke
- 13,50 Euro pro erweiterte Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels
ACHTUNG: Es handelt sich hierbei um Bearbeitungsgebühren. Diese fallen auch bei einer negativen Auskunft an.
Zahlungsart
- Bar (bei persönlicher Beantragung)
- EC (bei persönlicher Beantragung)
- SEPA-Lastschriftmandat (bei schriftlicher Beantragung)
Fristen
Bei persönlicher Vorsprache: sofortige Aushändigung
Bei schriftlicher Anfrage: bis zu 14 Tage
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)