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Niederlassungserlaubnis beantragen 

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.

Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die noch nach dem Ausländergesetz erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten entsprechend dem Aufenthaltszweck und dem Sachverhalt, die ihrer Erteilung zugrunde lagen, als Niederlassungserlaubnis fort.

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor
  • Sie haben keine Vorstrafen
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
  • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
  • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie

Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema „Niederlassungserlaubnis“ in den folgenden Leistungen:

  • Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Es gibt viele Erteilungsgrundlagen für eine Niederlassungserlaubnis. In bestimmten Fällen können für die oben genannten Voraussetzungen Erleichterungen oder Ausnahmen gelten. Dazu informieren Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
  • Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

Welche Unterlagen genau erforderlich sind, erfahren Sie von den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde.

Gebühren

Gebühren

  • 113 Euro
  • Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124 Euro
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147 Euro

Hinweise:

  • Für Minderjährige wird die Hälfte der Gebühren erhoben, dies sind in der Regel 55 Euro.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann von der Gebührenerhebung abgesehen werden.

Fristen

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

Was sollte ich noch wissen

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".

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