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Schöff:in werden 

Beschreibung

Schöffen:innen werden als ehrenamtliche Richter:in in der Strafrechtspflege aus einer Vorschlagsliste der Stadt-/Gemeindeverwaltung für 5 Jahre gewählt.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme - von wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen - jede Person verpflichtet ist, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, seit mindestens einem Jahr in der betreffenden Gemeinde wohnt und nicht jünger als 25 Jahre bzw. nicht älter als 70 Jahre ist.

Für die Jugendstrafgerichtsbarkeit werden Jugendschöffen:innen bestellt.

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden keine Bewerbungen mehr benötigt.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

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