Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Signaturfunktion nPA 

Beschreibung

- die Unterschriftsfunktion dient dazu

  •    digital vorliegende Verträge oder Urkunden rechtsverbindlich zu unterzeichnen
  •    Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die zur Rechtsverbindlichkeit schriftlich erfolgen müssen, zu unterschreiben


- Mit der Unterschriftsfunktion entfällt die handschriftliche Unterschrift
- Zusätzlich kann erkannt werden, ob Dokumente nach dem digitalen Unterschreiben verändert worden sind

- Mit der Variante der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kommt eine sehr sichere Form zum Einsatz, die der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist

Beantragung des Signaturzertifikats:
- zunächst muss ein Signaturzertifikat erworben werden und auf den Ausweis geladen werden
- Dafür muss die eID eingeschaltet sein
- Je nach Anbieter fallen unterschiedliche Kosten an
- das Signaturzertifikat erhält man bei einem zugelassenen Signaturanbieter (auch Zertifizierungsanbieter genannt), 
  die nach dem Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen sind.
- Eine Liste der Anbieter befindet sich auf der Seite der Bundesnetzagentur bundesnetzagentur.de

Voraussetzungen

- Beantragung bzw. Besitz eins Personalausweises (in Scheckkartenformat)

  •    Freischaltung der eID Funktion, durch das Bürgeramt


Signatur-PIN
- Zur Nutzung der Unterschriftenfunktion benötigt man eine separate Signatur-PIN, die beim Nachladen des Signaturzertifikats selbst gesetzt wird

Komfortlesegerät
- man benötigt ein Komfortlesegerät mit einem PIN-Pad, um die PIN einzugeben
- Bitte die Anleitung der jeweiligen Softwareanwendung beachten

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

bei Vorsprache : sofort