Signaturfunktion nPA
Kurzbeschreibung
Die Abkürzung nPA steht für “neuer Personalausweis”. Damit ist der ab 1.11.2010 offiziell in der Bundesrepublik Deutschland eingeführte, neue elektronische Personalausweis gemeint. Dieser Personalausweis im Scheckkartenformat besitzt einen integrierten elektronischen RFID-Chip mit PIN und kann optional die Fingerabdrücke des linken und rechten Zeigefingers speichern. Damit dient er als elektronisches Personaldokument. Falls man sich dafür entscheidet, seine Fingerabdrücke freiwillig auf dem Ausweis zu speichern, so kann man diesen effektiv vor Missbrauch bei Verlust und Diebstahl schützen.Beschreibung
Die Unterschriftsfunktion dient dazu
- digital vorliegende Verträge oder Urkunden rechtsverbindlich zu unterzeichnen
- Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die zur Rechtsverbindlichkeit schriftlich erfolgen müssen, zu unterschreiben
Mit der Unterschriftsfunktion entfällt die handschriftliche Unterschrift.
Zusätzlich kann erkannt werden, ob Dokumente nach dem digitalen Unterschreiben verändert worden sind.
Mit der Variante der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kommt eine sehr sichere Form zum Einsatz, die der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist.
Die Beantragung des Signaturzertifikats erfolgt wie folgt:
- zunächst muss ein Signaturzertifikat erworben werden und auf den Ausweis geladen werden.
- Dafür muss die eID eingeschaltet sein.
- Je nach Anbieter fallen unterschiedliche Kosten an.
- das Signaturzertifikat erhält man bei einem zugelassenen Signaturanbieter (auch Zertifizierungsanbieter genannt),
die nach dem Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen sind.
- Eine Liste der Anbieter befindet sich auf der Seite der Bundesnetzagentur bundesnetzagentur.de
Voraussetzungen
Beantragung bzw. Besitz eins Personalausweises (in Scheckkartenformat)
Die Freischaltung der eID Funktion erfolgt durch das Bürgeramt.
Signatur-PIN
- Zur Nutzung der Unterschriftenfunktion benötigt man eine separate Signatur-PIN, die beim Nachladen des Signaturzertifikats selbst gesetzt wird.
Komfortlesegerät
- man benötigt ein Komfortlesegerät mit einem PIN-Pad, um die PIN einzugeben.
- Bitte die Anleitung der jeweiligen Softwareanwendung beachten.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Gebühren
Keine.
Zahlungsart
Bar / EC
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.